Wiesbadener Erklärung der Landräte in Hessen zur Krankenhausreform

Gesundheit

 

Anlässlich der heutigen Sitzung des Präsidiums des Hessischen Landkreistages (HLT) haben die 21 hessischen Landrätinnen und Landräte eine „Wiesbadener Erklärung“ zur geplanten Krankenhausreform angenommen. Durch ein Krankenhausstrukturgesetz beabsichtigt der Bundesgesetzgeber die Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit zu verbessern.
Zahlreiche Landkreise in Hessen sind davon als Träger kommunaler Krankenhäuser betroffen.


„Die hessischen Landkreise halten das Krankenhausstrukturgesetz grundsätzlich für eine sehr gute Entscheidung“, betont der Präsident des HLT, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), „leider gibt es aber bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes gewaltige Fehlentwicklungen“. In der Wiesbadener Erklärung der 21 hessischen Landrätinnen und Landräte wird eindeutig darauf hingewiesen. „Die für eine bessere Versorgung unbedingt erforderlichen finanziellen Mittel werden den Krankenhäusern nämlich nicht zur Verfügung gestellt“, kritisiert Erich Pipa. „Dabei wird die beabsichtigte Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung selbstverständlich von allen Krankenhäusern uneingeschränkt unterstützt. Aber die Klinik-Mitarbeiter sind an der Grenze der Belastbarkeit angelangt und dürfen nicht noch weiter belastet werden. Es versteht sich von selbst, dass für eine bessere Qualität auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.“

In der Wiesbadener Erklärung wird daher gefordert, dass das Gesetz zur Krankenhausreform finanziell zugunsten der Krankenhäuser deutlich nachgebessert
und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet wird. So müssen sich die Preiserhöhungen an den tatsächlichen Kosten der Kliniken orientieren, die völlig
unzureichende Investitionsförderung verbessert und die deutliche Unterfinanzierung der Notfallambulanzen beendet werden.
„Wer also mehr Qualität, mehr Patientenorientierung, moderne Medizintechnik, bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungssicherheit haben will“, so Präsident Pipa abschließend, „muss die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Doch das  leistet der Gesetzentwurf nicht!“

 

17.09.2015._Pressemitteilung.pdf

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