Die Organisation des HLT

Die Organe des Verbandes

Organe des Verbandes sind satzungsgemäß die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Bezirksversammlungen.
 

Entscheidungsfindung im Hessischen Landkreistag
Auch wenn der Hessische Landkreistag in seinen Gremien nach Parteizugehörigkeit besetzt ist, kann die Verbandsarbeit nicht als parteipolitische Arbeit bezeichnet werden, da von ausschließlich ausschlaggebender Bedeutung die Interessen der Mitglieder gegenüber Bund und Land sind. Diese Interessen sind über parteipolitische Anschauungen hinweg sehr häufig identisch. So sind z. B. der Abbau staatlicher Reglementierungen, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen fernab von Parteipolitik unstreitig.
 
Die Entscheidungen von Verbandsgremien werden in der Regel nicht mehrheitlich, sondern nach dem Konsensprinzip gefasst. Diese Übereinstimmung in der Sache verleiht den Beschlüssen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände Gewicht gegenüber ihren politischen Ansprechpartnern, denn die Entscheidungen sind zum einen von kommunalem Sachverstand getragen und werden ausschließlich vor dem Hintergrund der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung getroffen und sind zum anderen nicht politisch einseitig. Auch dadurch unterscheiden sich die kommunalen Spitzenverbände von anderen Interessenvertretungen.

Präsident des Hessischen Landkreistages

Landrat Wolfgang Schuster
„Der Hessische Landkreistag sieht sich dem Gemeinwohl und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.”

70 Jahre Hessischer Landkreistag

60 Jahre Hessischer Landkreistag