Rettungsdienst: Warnung vor strukturellen Eingriffen und Kostenverlagerungen
Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen eine bessere Vernetzung der Notfallversorgung, etwa durch die Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117 sowie integrierte Notfallzentren. Sie warnen jedoch vor tiefgreifenden Eingriffen in die gewachsenen, kommunal getragenen Rettungsdienststrukturen. Der Rettungsdienst sei zugleich medizinische Notfallversorgung und Teil der Gefahrenabwehr; Länder und Kommunen hätten dafür über Jahrzehnte leistungsfähige Systeme aufgebaut.
Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante bundesrechtliche Neuordnung im SGB V. Diese greife in Länderzuständigkeiten ein und könne erhebliche finanzielle Belastungen für Kommunen auslösen. Einsparungen der Krankenkassen dürften nicht zu Milliardenlöchern in kommunalen Haushalten werden. Vorhalte- und Investitionskosten müssten gesetzlich abgesichert bleiben, ebenso die bestehenden Gebührenmodelle der Länder.
Angesichts hoher Vorhaltekosten, steigender Personalkosten und wachsender Anforderungen – etwa durch Hitze- und Katastrophenlagen – fordern die Verbände statt neuer Strukturvorgaben eine verlässliche Finanzierung aller Leistungen, auch solcher ohne Transport ins Krankenhaus. Eine gezielte Anpassung des § 60 SGB V könne dies ermöglichen.
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