Notfallreform: Bund hält an Eingriffen in den Rettungsdienst fest
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf des Bundes zur Reform der Notfallversorgung stößt beim DLT auf deutliche Kritik. Zwar unterstützt dieser das Ziel einer besseren Notfallversorgung, sieht jedoch unzulässige Eingriffe in die Zuständigkeiten der Länder und Kommunen. Der Rettungsdienst sei Teil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes – und damit klar Ländersache. Wesentliche Verbesserungen gegenüber früheren Plänen erkennt der Verband nicht und fordert den Bundestag auf, dringend nachzubessern.
DLT-Präsident Dr. Brötel wirft dem Bund vor, über die Finanzierung hinaus in die originäre Verantwortung der Kommunen einzugreifen. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Einführung eines neuen bundesrechtlichen Leistungstatbestands für die medizinische Notfallrettung. Dadurch würden landesrechtliche Regelungen verdrängt und Krankenkassen erhielten weitreichende Steuerungsmöglichkeiten. Dies gefährde gewachsene, funktionierende Strukturen vor Ort. Auch das geplante Fachgremium „Medizinische Notfallrettung” wird abgelehnt, da die kommunalen Träger dort nicht vertreten wären – obwohl sie den Rettungsdienst organisieren. Der Landkreistag warnt vor zentralistischen Vorgaben.
Landkreistag
Kompakt
Titelthema
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Kurz notiert
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