Jugendämter vor Ort sind die besten Garanten für das Kindeswohl – Kommunale Spitzenverbände warnen vor weiterer Zentralisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Soziales

Die hessischen Jugendämter gewährleisten gemeinsam mit ihren bewährten Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen einen wirksamen Schutz und eine bedarfsgerechte Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Vor diesem Hintergrund lehnen der Hessische Städtetag und der Hessische Landkreistag die Forderungen eines „Aktionsbündnisses Kindeswohl“ nach weiteren landesweit einheitlichen Vorgaben und einer stärkeren Standardisierung der Kinder- und Jugendhilfe ab.

„Kindeswohl entsteht nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch passgenaue Lösungen vor Ort“, betonen die Kommunalen Spitzenverbände. In Hessen bestehen seit Jahren tragfähige und funktionierende Strukturen, die sich intensiv mit Fragen des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe befassen. Hierzu zählen insbesondere die kommunalen Jugendämter, die Jugendhilfeausschüsse sowie die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

Auf Landesebene und örtlicher Ebene gewährleisten der Landesjugendhilfeausschuss und 33 örtliche Jugendhilfeausschüsse einen kontinuierlichen fachlichen Austausch über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. In diesen Gremien werden Herausforderungen frühzeitig erkannt, aktuelle Rahmenbedingungen bewertet und konkrete Empfehlungen entwickelt. Der regelmäßige Dialog zwischen den Beteiligten stellt sicher, dass Lösungen nicht am grünen Tisch entstehen, sondern an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien ausgerichtet sind.

Die Forderung nach weiteren landesweit einheitlichen Regelungen und zusätzlichen Standards durch das Landesjugendamt greift aus Sicht der Kommunen zu kurz. Sie verkennt, dass die Rahmenbedingungen in den Städten und Landkreisen unterschiedlich sind und erfolgreiche Hilfen nur dann entwickelt werden können, wenn ausreichend Gestaltungsspielraum vor Ort besteht.

Die Kommunalen Spitzenverbände warnen deshalb vor einer schleichenden Verlagerung von Entscheidungsbefugnissen weg von den örtlich verantwortlichen Jugendhilfeträgern. Zusätzliche Vorgaben würden die kommunale Selbstverwaltung einschränken, ohne nachweislich zu einer Verbesserung des Kindeswohls beizutragen. 

Aus Sicht der Kommunen gilt daher: Effektiver Kinderschutz braucht starke Jugendämter vor Ort, nicht neue zentrale Detailsteuerung. Die Verantwortung für Kinder und Jugendliche muss dort wahrgenommen werden können, wo ihre Lebenswirklichkeit bekannt ist und Hilfen konkret organisiert werden. Nur so lassen sich tragfähige und praktikable Lösungen entwickeln, die den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten gerecht werden. Wer das Kindeswohl stärken will, sollte die Jugendämter vor Ort stärken und nicht deren Handlungsspielräume durch zusätzliche zentrale Vorgaben einengen.

14.10.2026_Pressemitteilung.pdf

Landkreistag
Kompakt

Titelthema

Kommunales Finanzdesaster: Landräteseminar 2026 beschließt „Berliner Appell“

 

Kurz notiert

  • Konstituierung der KTV-Konferenz 
  • Präsidium beschließt Forderungspapier zur Entbürokratisierung von Landesförderverfahren 
  • Kreisfinanzbericht 2025/2026 


Aus dem deutschen Landkreistag

  • Rettungsdienst: Warnung vor strukturellen Eingriffen und Kostenverlagerungen 
  • Pflegeversicherung: Landkreise warnen vor massiver Kostenabwälzung 


Termine