Gesetzgeber muss Voraussetzungen für die Energiewende schaffen und die Breitbandversorgung ermöglichen

Landkreise

 

Im Rahmen der Anhörung am 11. August 2011 zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung mahnte der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) dringenden Änderungsbedarf bei der wirtschaftlichen Betätigung der Landkreise, Städte und Gemeinden an. Nach einhelliger Auffassung der hessischen Landkreise müssen die Regelungen, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Breitbandversorgung, modernen Anforderungen angepasst werden.

 

Präsident Landrat Fischbach hierzu: „Die auf breitem politischem Konsens beruhende Überzeugung, dass eine Energiewende zwingend erforderlich ist, kann nur mit der Unterstützung der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der lokalen Energieversorger vorangetrieben werden.“ Kommunal getragene Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stoßen nach Auffassung des Landkreistages auf größere Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und sind deshalb ein wichtiger Baustein der Energiewende. Die Regelungen des kommunalen Wirtschaftsrechtes müssten deshalb mit dem Ziel geändert werden, den Landkreisen, Städten und Gemeinden in den Bereichen Energieversorgung und -erzeugung ein gleichberechtigtes Tätigwerden neben den privaten Anbietern zu ermöglichen. Dies wird bislang vom Gesetz verwehrt.

 

Des Weiteren müsste nach Auffassung des Landkreistages ebenso die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen aufgenommen und damit die Breitbandversorgung auch durch kommunale Träger ermöglicht werden. Nur dadurch wäre die bestehende Schlechterstellung gegenüber privaten sowie konkurrierenden Anbietern aus anderen Bundesländern zu beseitigen. Präsident Landrat Fischbach hierzu: „Die Breitbandversorgung stellt einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung und Attraktivität vor allem der ländlichen Regionen dar. Die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen ist insbesondere für die Ansiedlung von Unternehmen ein maßgeblicher Standortfaktor und hilft, gleiche Entwicklungschancen der Räume zu gewährleisten. Wir sind deshalb optimistisch, dass aus den genannten Gründen der Gesetzgeber unsere Forderungen berücksichtigen wird“, so der Präsident abschließend.

11.08.2011_Pressemitteilung.pdf

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