Entzug von 360 Millionen Euro ist rechtswidrig!

Finanzen

 

Mit Urteil vom 21. Mai 2013 hat der Hessische Staatsgerichtshof festgestellt, dass das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

„Dieses Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Stadt Alsfeld, sondern auch für die kommunale Familie in Hessen! Auch die vom Hessischen Landkreistag geführten Klageverfahren der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meissner wurden damit bestätigt: Das Land Hessen darf die Finanzausstattung der hessischen Kommunen nicht willkürlich beeinträchtigen!“ bewertet der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs in einer ersten Stellungnahme.

Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil festgestellt, dass der Landesgesetzgeber den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen lassen muss. Hierzu müsse der Finanzbedarf der Kommunen zunächst ermittelt werden. Dies habe der hessische Landesgesetzgeber bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2011 und dem darin erfolgten jährlichen Entzug von ca. 360 Millionen Euro nicht getan.

„Bei einem ordentlich ermittelten Finanzbedarf wird das Land feststellen, dass die Kommunen und insbesondere die Landkreise in Hessen dramatisch unterfinanziert sind und einer besseren Finanzierung bedürfen“ gibt sich Fischbach überzeugt.

Der Präsident des Landkreistags Landrat Robert Fischbach fordert die Landesregierung auf, nun nicht die vom Staatsgerichtshof gesetzte Frist bis zum 31.12.2015 für eine neue gesetzliche Regelung auszunutzen, sondern schnellstmöglich, noch in diesem Jahr, zu einer kommunalfreundlichen Regelung zu finden.

21.05.2013_Pressemitteilung.pdf

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