Die Gesundheitsämter benötigen klare Vorgaben von Bund und Land!
Gesundheit
Das Präsidium des Hessischen Landkreistages hat in seiner gestrigen Sitzung die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch die Gesundheitsämter der 21 hessischen Landkreise beraten. Im Nachgang erklärt der Geschäftsführende Direktor Prof. Dr. Jan Hilligardt dazu:
"Die 21 hessischen Landkreise werden alles daran setzen, geltendes Recht umzusetzen. Allerdings stellen die gesetzlichen Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Gesundheitsämter der Landkreise hessenweit wie bundesweit vor sehr große Herausforderungen. Zwar misst der § 20a Bundesinfektionsschutzgesetz den Gesundheitsämtern eine wichtige Rolle bei der Umsetzung zu, indem eine Großzahl an Einzelfallentscheidungen über Beschäftigungs- und Betretungsverbote zu treffen sind. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen derzeit noch viele Fragen offen lassen. Der Hessische Landkreistag ist daher in engem Kontakt mit dem Hessischen Gesundheitsministerium und drängt auf bundesweit einheitliche Vollzugshinweise. Nur mit konkreten Vorgaben des Bundes oder ersatzweise des Landes Hessen zu den Verfahren und deren technischen Realisierung wird es möglich sein, an eine sachgerechte Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht durch die Gesundheitsämter zu denken. Diese Zusatzaufgabe bedeutet zugleich einen enormen personellen Kraftakt."
11.02.2022_Pressemitteilung.pdf
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