Änderung der Hessischen Jagdverordnung

Die Landesregierung plant die Anpassung der Jagdverordnung. Der Hessische Landkreistag hat das Vorhaben in seiner Stellungnahme begrüßt. Inbesondere für invasive Arten wie z.B. den Waschbären soll nun eine ganzjährige Bejagung ermöglicht werden. Ein Verbringen gefangener Waschbären zum Zweck des Erlegens auf bejagbare Flächen des umliegenden Jagdbezirks wird damit erleichtert. Das Erlegen an Ort und Stelle und die hierfür erforderliche Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 WaffG wäre dann entbehrlich.

Darüber hinaus wurde die Ausweitung der Jagdzeiten für Elster, Rabenkrähe, Kanadagans und Nilgans begrüßt.  Allerdings geht die vorgesehene Regelung nicht weit genug. Gefordert wurde, die nach wie vor eingeschränkte Jagdzeit für Ringeltauben, Rabenkrähen und Gänse gänzlich aufzuheben. Diese Arten kommen in Hessen häufig vor und verursachen in der Landwirtschaft teils erhebliche Schäden. Durch die Beibehaltung der eingeschränkten Jagdzeit gerade in der Zeit der Aussaat wäre auch zukünftig mit einer erheblichen Anzahl an Anträgen zur Bejagung innerhalb der Schonzeit zu rechnen, was weiterhin einen erhöhten Sach- und Verwaltungsaufwand zur Folge hätte.

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Kommunales Finanzdesaster: Landräteseminar 2026 beschließt „Berliner Appell“

 

Kurz notiert

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  • Präsidium beschließt Forderungspapier zur Entbürokratisierung von Landesförderverfahren 
  • Kreisfinanzbericht 2025/2026 


Aus dem deutschen Landkreistag

  • Rettungsdienst: Warnung vor strukturellen Eingriffen und Kostenverlagerungen 
  • Pflegeversicherung: Landkreise warnen vor massiver Kostenabwälzung 


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