Hessischer Landkreistag legt Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Hessischer Landkreistag legt Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Inanspruchnahme verdoppelt - 85 % der bedürftigen Kinder werden erreicht - aber weiter Verbesserungsbedarf

 

Der Hessische Landkreistag hat aktuelle Daten zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche in den 21 hessischen Landkreisen im Jahr 2012 ermittelt. "Die Entwicklung ist durchaus sehr erfreulich. So haben über 62.000 Kinder, das sind rund 85% der Kinder im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"), zumindest eine der verschiedenen Leistungen in Anspruch genommen. Das ist eine Verdopplung zum Jahr 2011. Das Paket kommt damit zunehmend bei den Kindern an", stellt der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), fest.

Insgesamt wurden in 2012 rund 95.000 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bedürftigen Kindern und Jugendlichen alleine im Rechtskreis SGB II von den hessischen Landkreisen gewährt. Größte Einzelposition der Leistungsarten ist der Schulbedarf, gefolgt von Ausflügen und Klassenfahrten und der Mittagsverpflegung. Relativ gering werden von den Eltern der Kinder die Schülerbeförderung und die Lernförderung nachgefragt. "Man muss einfach wissen", so Präsident Fischbach, "dass die Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung in Hessen bereits seit Jahren landesrechtlich geregelt ist und die Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket hier in der Regel nur für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Frage kommt." Besonders auf dem Herzen liegt Präsident Fischbach jedoch ein Hinweis zu der Lernförderung: "Die Schulen in Hessen leisten mit zahlreichen Förderkursangeboten eine hervorragende Arbeit und wichtig ist auch die Feststellung, dass nicht jedes durch die Einkommenslage seiner Eltern benachteiligte Kind automatisch Nachhilfeunterricht benötigt. Aber selbstverständlich sind die hessischen Landkreise gerne dazu bereit, eine Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für eine Schülerin oder einen Schüler zu gewähren, sofern eine Bestätigung der Schule vorliegt."

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Hessische Landkreistag insbesondere bei der sozialen und kulturellen Teilhabe der bedürftigen Kinder und Jugendlichen. "Die finanzielle Ausstattung von 10 Euro monatlich ist einfach nicht ausreichend", betont Präsident Fischbach. "Für eine Musik- oder Ballettschule reicht sie bei weitem nicht aus und ebenso für bestimmte Sportarten, für die mitunter für Sportbekleidung ein zusätzlicher Mehraufwand besteht. Auch für die Teilnahme an Ferienfreizeiten ist der Betrag knapp bemessen." Der bürokratische Aufwand in diesem Bereich ist weiterhin sehr groß. "Hier besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf von Seiten des Bundesgesetzgebers", so Präsident Fischbach abschließend, "damit in Zukunft noch mehr Mädchen und Jungen aus benachteiligten Verhältnissen Zugang zu den Vereinen finden. Die hessischen Landkreise unterstützen sowohl die Vereine als auch die betroffenen Familien hierbei."


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