Hessischer Landkreistag (HLT) enttäuscht vom Konzept des Finanzausgleichs

Finanzen

HLT-Präsident Landrat Erich Pipa: Zahlen entsprechen nicht dem, was Kommunen erwartet haben.

Enttäuscht hat der Hessische Landkreistag auf das heute vom hessischen Finanzminister vorgelegte Konzept des kommunalen Finanzausgleichs reagiert: Erwartet hatten die hessischen Landkreise eine verlässliche Finanzierung ihrer wichtigen Aufgaben. Stattdessen bleibt die verlässliche Finanzausstattung hinter dem status quo zurück – auch wenn das Land diesen Betrag „freiwillig“ aufstockt.

„Es ist zwar schön und gut, wenn der Finanzminister für Aufgaben wie Sportförderung oder Kultur einen freiwilligen Beitrag leistet. Die hessischen Landkreise haben aber keine Klage betrieben, weil sie einen anders berechneten Finanzausgleich brauchen, sondern weil die finanziellen Leistungen des Landes nicht ausreichen, um die Aufgaben zu betreiben. Wir brauchen eine verbindliche finanzielle Verbesserung und keine Abhängigkeit durch einen „Zuschlag“ als unverbindlichen Gnadenakt des Landes.

Mit seiner „Alsfeld-Entscheidung“ hatte der Staatsgerichtshof dem Land auferlegt, dass es – unabhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit – den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen ab 2016 eine finanzielle Mindestausstattung zu garantieren habe. Diese Entscheidung habe der Finanzminister aber nicht nur mit Blick in die Verfassung, sondern auch mit Blick in seine Kassen umgesetzt, mutmaßt der Präsident des Landkreistags. Und so habe der Minister einzelne Stellschrauben anders bewegt, als es interessengerecht gewesen wäre: Zum Beispiel habe der Minister zu weitgehende Grenzen unter dem Schlagwort „Angemessenheitsprüfung“ gesetzt. Hessen sei aber zu unterschiedlich, um alle Landkreise über einen Kamm zu scheren.  

Denn zumindest die Landkreise haben kaum Möglichkeiten, sich neben den sog. „Schlüsselzuweisungen“ des Landes sowie der Kreisumlage zu refinanzieren. Letztere habe jedoch das vertretbare Maximum erreicht.

Natürlich sei der Prozess zur Neuordnung des KFA noch nicht abgeschlossen, schließlich sei der Gesetzentwurf erst für das Jahresende angekündigt. Daher appelliert der Hessische Landkreistag nochmals an den Minister und die Landesregierung, das Gesetz so zu verfassen, dass tatsächlich auch alle Landkreise in Hessen ihre wichtigen Pflichtaufgaben – vom Asyl über Betreuung Jugendlicher, den Rettungsdienst bis zur Zulassungsbehörde – ohne ständig steigende Schulden wahrnehmen können. Geschweige denn freiwillige Aufgaben. Gerade aber die wenigen freiwilligen Aspekte der Aufgaben der Landkreise, die Förderung des Sports, des Vereinswesens, der Kultur seien für den Zusammenhalt der Bevölkerung wichtig.

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