Masernimpfpflicht in Hessen

Gesundheit

Landkreistag fordert praxisnahes Vorgehen bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Im Vorfeld der anstehenden Gesundheitsausschusssitzung des Hessischen Landkreistages fordert der Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise ein praxisnahes Vorgehen bei der Umsetzung der Masernimpfpflicht in Hessen. Bundesweit gilt für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 15. November 2019 beschlossen.Dies betrifft insbesondere Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen. Auch für die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen der Jugendhilfe oder für die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch die Beschäftigten solcher Einrichtungen.

„Der Hessische Landkreistag hat in seiner Stellungnahme zum Masernschutzgesetz grundsätzlich die Einführung einer Impfpflicht begrüßt“, erklärt der Geschäftsführende Direktor Prof. Dr. Jan Hilligardt. „Nur so kann eine Erhöhung der Impfquote und ein ausreichender Schutz für alle erreicht werden. Gleichzeitig wirft dieses Gesetz in der Praxis für die Kommunen aber eine Fülle von rechtlichem und praktischem Klärungsbedarf auf. Das Hessische Sozialministerium ist daher nun gefordert, vor dem 1. März Fragen zur Nachweispflicht der Impfung sowie zum Personenkreis der Beschäftigten in den Gemeinschaftseinrichtungen, die der Impfpflicht unterliegen, zu klären. So ist insbesondere auch offen, wie mit den Kindern umzugehen ist, die sich nicht impfen lassen, aber nach allgemeiner Schulpflicht die Schule besuchen müssen.“
Der Hessische Landkreistag hat sich zudem mit einem Schreiben an das Hessische Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Gießen gewandt und sich für eine praxisnahe Umsetzung der Impfpflicht beim Zuweisungsverfahren der Flüchtlinge in Hessen eingesetzt.

„Insgesamt sehen wir einen erheblichen Verwaltungsaufwand auf die Landkreise zukommen, da das Gesetz ihnen als Träger von Gemeinschaftseinrichtungen und ihren Gesundheitsämtern neue Aufgaben zuweist. Aktuell beraten die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Hessischen Sozialministerium über einen umfangreichen Fragenkatalog, um ab dem 1. März gangbare Wege für die Verwaltung vorschlagen zu können. Hier benötigen wir dringend praxisnahe, das heißt unbürokratische und für die Betroffenen einfach nachvollziehbare Lösungen“, so Prof. Hilligardt abschließend.

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