Fesseln werden gelockert: Landkreistag begrüßt Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich Energiewirtschaft und Breitbandausbau
Landkreise
Der Hessische Landkreistag, kommunaler Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise, begrüßt grundsätzlich, dass die neue Regierungskoalition schon wenige Wochen nach Aufnahme ihrer Regierungsgeschäfte ihre Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung wahr macht und die Betätigungsmöglichkeiten hessischer Kommunen im Bereich Energiewirtschaft und Breitbandausbau erleichtern will.
Durch den vorgelegten Entwurf einer Novellierung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung könnte in diesem Bereich dringend nötige Investitionen künftig einfacher getätigt werden. Insbesondere in ländlichen Raum, wo auf großer Fläche relativ wenige Menschen erreicht werden, sind die Investitionskosten entsprechend hoch und Renditemöglichkeiten eingeschränkt. Folglich finden sich nicht so leicht privatwirtschaftliche Investoren. „Deshalb kommt der Betätigungsmöglichkeit der Kommunalen Ebene große Bedeutung zu. Nur so können wir auf die Herausforderungen der Energiewende und die Erfordernisse moderner Kommunikationsinstrumente reagieren. Ohne die kommunale Ebene passiert hier nichts“, verdeutlicht der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis).
Bisher dürfen die Kommunen jedoch nur eingeschränkt agieren. Die vorgesehene Aufnahme des Breitbandausbaus in den Ausnahmekatalog des § 121 HGO könnte deshalb auch den Zugang zu schnellerem Internet verbessern und der heute noch häufig gegebenen digitalen Spaltung zwischen den Ballungszentren und dem ländlichen Raum entgegenwirken.
Gerade ein Flächenland wie Hessen muss nachhaltig daran interessiert sein, auch die ländlichen Bereiche an die modernen Kommunikations-Autobahnen anzuschließen. Damit entscheidet sich auch die wirtschaftliche Zukunft der Regionen außerhalb der großen Städte. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandzugängen ist aus Sicht des Landkreistages ein Teil der Daseinsvorsorge und Grundbaustein dafür, die wirtschaftliche Stärke des Landes Hessen zu erhalten. Sie ist aber auch Basis dafür, im ländlichen Raum ansässige Unternehmen zu halten und neue ansiedeln. Die damit verbundenen Arbeitsplätze gewährleisten, dass der oft alternativlose Wegzug insbesondere junger Familien aus dem ländlichen Raum in die Ballungsräume unterbleibt.
Der ebenfalls angekündigte erleichterte Ausbau der Erneuerbaren Energien findet schon aus Platzgründen maßgeblich im ländlichen Raum statt. Präsident Pipa hierzu: „Die kommunale Ebene ist einer der Hauptakteure der Umsetzung der Energiewende. Auch wegen der nötigen Akzeptanz ist es zwingend erforderlich, dass ländlichen Gebieten nicht nur Lasten aufgebürdet werden, sondern dass die dort erwirtschafteten Erträge auch der Bevölkerung im ländlichen Raum zugute kommen“.
Mit der geplanten Änderung entspricht die Landesregierung langjährigen Forderungen des Hessischen Landkreistages. „Natürlich hätten wir uns weitergehende Lockerungen gewünscht. Insofern werden die bisherigen Fesseln nicht abgenommen, sondern allenfalls etwas gelockert. Auch sehen wir noch bürokratische Hürden. Dennoch freuen wir uns über die vorgeschlagenen Änderungen. Unsere weitergehenden Forderungen werden wir im weiteren Verfahren vortragen“, so Pipa abschließend.
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