Rahmenvereinbarung Integrationsplatz – Kommunale Spitzenverbände schlagen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Höhe von rund 12 Mio. Euro vor

Soziales

 

Mit Bedauern nehmen der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund den aktuellen Ausgang der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung Integrationsplatz mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände zur Kenntnis.

Das Hessische Kinderförderungsgesetz führt ab dem 1. Januar 2014 dazu, dass Kindertageseinrichtungen, die ihre Gruppengröße bei Aufnahme behinderter Kinder verkleinern, erhebliche finanzielle Einbußen hinzunehmen haben, da die Landesförderung ab 2014 pro Kind und nicht mehr pro Gruppe gezahlt wird. Daran ändert auch die Integrationspauschale des Landes nichts, die für eine Gruppenreduzierung keinen Ausgleich vorsieht.

Die kommunalen Spitzenverbände haben darauf reagiert, indem sie in den Verhandlungen der Liga ein Angebot unterbreitet haben, das den Tageseinrichtungen finanzielle Anreize bieten würde, auch weiterhin behinderte Kinder aufzunehmen, und die neuen fachlichen Entwicklungen berücksichtigt. Der Personalschlüssel in den Gruppen, der nach dem Kinderförderungsgesetz bei Aufnahme behinderter Kinder unter alle bisherigen vom Land definierten Mindeststandards zu fallen droht, würde nach den kommunalen Vorschlägen ebenfalls erheblich verbessert. Eine Gruppenreduzierung wäre danach weiterhin zu moderaten Bedingungen möglich.

Zudem haben sich die Kommunalen Spitzenverbände bereit erklärt, die Maßnahmenpauschale, die pro behindertem Kind an die Tageseinrichtung für das zusätzliche Personal gezahlt wird, um ca. 400,00 Euro auf 17.100,00 Euro im Jahr zu erhöhen. Der unterbreitete Kompromiss, der in der kommunalen Familie zu Mehrkosten in Höhe von rund 12 Mio. Euro führen würde, ist in Zeiten des Schutzschirms ein Zugeständnis weit oberhalb der Schmerzgrenze. Dennoch wurden die Vorschläge seitens der Liga bislang nicht mitgetragen.

Die Kommunalen Spitzenverbände hoffen nun, dass die Liga nach gründlicher Prüfung auf sie zugeht, um im Sinne der behinderten Kinder zeitnah eine der finanziellen Realität entsprechende Rahmenvereinbarung abschließen zu können.

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