Landkreistag begrüßt vorgelegten Entwurf für ein Hessisches Energiezukunftsgesetz

Aus dem HLT

Keine wirtschaftlichen Restriktionen für Kommunen!

 

Anlässlich der heutigen Anhörung des Hessischen Landtags zeigte sich der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg- Biedenkopf), erfreut über den von Landesregierung und SPD verfolgten Ansatz, erneuerbaren Energien zu mehr Anwendungsspielraum und Akzeptanz zu verhelfen.

Präsident Fischbach erklärte: „Seit dem Hessischen Energiegipfel warten wir auf die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen, da der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der Energiewende aufgrund unserer regionalen Kompetenz und der Bürgernähe eine herausragende Bedeutung zukommt“. Bereits seit Jahren engagierten sich Landkreise, Städte und Gemeinden als Vorreiter der Erzeugung und Nutzung regionaler und erneuerbarer Energien sowie höherer Energieeffizienz. „Diese Aufgabe erfüllen wir auch gerne in Zukunft und begrüßen jede Unterstützung seitens des Landes“, so Fischbach weiter.

Unabdingbare Voraussetzung hierfür sei allerdings die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Betätigung der kommunalen Ebene im Bereich der Energiewirtschaft. Deshalb fordere der Hessische Landkreistag nochmals nachdrücklich die - im SPD-Gesetzentwurf vorgesehene – Korrektur des § 121 HGO und die Aufhebung der Restriktionen: Insbesondere in den Bereichen der Energieerzeugung und -versorgung müsse Kommunen wirtschaftliche Betätigung ohne weitgehende Restriktionen möglich sein! Ansonsten sehe der Hessische Landkreistag keine Chance, das Ziel der Energiewende auf absehbare Zeit zu schaffen.

Grundlegende Bedenken zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bestehen nicht, so Präsident Fischbach weiter. Dieser verschreibe sich dem Ziel, die im Rahmen des Energiegipfels konsensual definierten Ziele umzusetzen. Fischbach hob ausdrücklich positiv hervor, dass darauf verzichtet wurde, der kommunalen Ebene zusätzliche Standards vorzugeben, sondern stattdessen auf Förderung und Kommunikation gesetzt würde. Notwendig sei die Einrichtung eines Energiemonitorings, da die Erfassung und Fortschreibung der Potenziale für erneuerbare Energien und über entsprechende Anlagen zur Nutzung derselben eine unmittelbare Voraussetzung dafür ist, die Ziele des Energiegipfels zu erreichen.

Kritischer sieht der Hessische Landkreistag den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der restriktivere Maßnahmen für die öffentliche Hand und insbesondere Immobilieneigentümer formuliert. „Gerade in dem sensiblen Bereich der Energiewende ist es wichtig und nachhaltiger, auf Überzeugungsarbeit zu setzen. Die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Akteure muss beachtet werden,“ betont Präsident Fischbach. Die Energiewende müsse auch für die hessischen Kommunen und Landkreise als Eigentümer vieler Immobilien - von sozialem Wohnungsbau bis hin zu Schulgebäuden - finanzierbar bleiben, so Fischbach abschließend.

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