Bildungs- und Teilhabepaket kommt zunehmend bei den Kindern und Jugendlichen an

Soziales

Landkreistag legt aktuelle Zahlen vor

 

"Mehr als 42 % der bedürftigen Kinder und Jugendlichen in den 21 hessischen Landkreisen profitieren heute von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese aktuell ermittelten Zahlen sind sehr erfreulich", so der Präsident des Hessischen Landkreistages Landrat Robert Fischbach (Marburg-Biedenkopf), "insbesondere wenn man bedenkt, dass die Kommunen im Frühjahr 2011 beim Start des Pakets so gut wie keine Zeit zur Vorbereitung hatten."

Präsident Fischbach bezieht sich hierbei auf eine vom Hessischen Landkreistag bei den 21 hessischen Landkreisen zum Stichtag 31. Dezember 2011 durchgeführten Umfrage. Diese hat zum Ergebnis, dass zum Jahresende 2011 insgesamt knapp über 40 % der Kinder und Jugendlichen, die gemeinsam mit ihren Eltern Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen, vom Bildungs- und Teilhabepaket  profitieren. Im Bereich der Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII) mit ca. 58 % und im Bereich der Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag (beides § 6b BKGG) mit über 47 % liegen diese Werte noch höher. Bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben ebenfalls über 42 % Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt. Unter Berücksichtigung aller vier Rechtskreise ergibt sich ein Prozentsatz von über 42 %. 

Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen sich auf ein- und mehrtägige Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Schule, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, gemeinsame Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten, Ferienfreizeiten, Musikschulen und Vereinsbeiträge sowie im Bedarfsfall eine angemessene Lernförderung. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise und kreisfreien Städte in den (kommunalen) Jobcentern bzw. Sozialämtern. 

"Selbstverständlich ist es das Ziel der hessischen Landkreise, diese Zahlen weiter zu steigern", so Präsident Fischbach weiter. "Allerdings warnen wir vor überzogenen Erwartungen. So umfasst die Zahl der grundsätzlich Bedürftigen auch sehr kleine Kinder, für die noch keine Bedarfe anfallen und nicht alle Jugendlichen möchten sich einem Verein anschließen. Auch wird noch nicht an allen Schulen in den hessischen Landkreisen eine gemeinsame Mittagsverpflegung angeboten." Besonderen Wert legt Präsident Fischbach auch auf die Feststellung, dass bedürftige Kinder nicht grundsätzlich einer Lernförderung, also Nachhilfe, bedürfen: „Eine solche Behauptung ist nach unserer Auffassung absolut stigmatisierend, die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien besucht die Schule ohne Probleme und beantragt daher auch nicht die Übernahme von Kosten für eine Lernförderung." 

"Auch im Jahr 2012 werden die hessischen Landkreise ihr großes Engagement zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes fortsetzen. Unser gemeinsames Ziel ist, möglichst viele Kinder und Jugendliche die einen Unterstützungsbedarf haben zu unterstützen", betont Präsident Fischbach. „Leider stößt die effektive Umsetzung des Pakets auf viele vom Bundesgesetzgeber zu verantwortende bürokratische Hemmnisse. Wir bemühen uns daher in Verhandlungen mit dem Land Hessen Verbesserungen zum Wohle der Menschen zu erreichen."  

Die Umfrageergebnisse im Überblick: 

Die Zahlen der aktuellen Umfrage unter den 21 hessischen Landkreisen im Überblick (Zahl der Kinder für die ein oder mehrere Anträge gestellt wurden, Stichtag: 31. Dezember 2011):                                    

 

Rechtskreis

 
 

Bedürftige Kinder

 
 

Anträge

 
 

Prozent

 
 

SGB II

 
 

93.820

 
 

37.713

 
 

40,20 %

 
 

SGB XII

 
 

1.517

 
 

879

 
 

57,94 %

 
 

§ 6b BKGG

 
 

33.841

 
 

16.036

 
 

47,39 %

 
 

AsylbLG 

 
 

829

 
 

353

 
 

42,58 %

 
 

Gesamt

 
 

130.007*

 
 

54.981*

 
 

42,29 %*

 

* bei den 21 hessischen Landkreisen

 

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Kompakt

Titelthema

Wechsel in der Geschäftsführung des Hessischen Landkreistages


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