Hessischer Landkreistag sieht Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels als Schritt in die richtige Richtung, aber als unzureichend an

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Der Hessische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise äußert sich zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Gespräche und sieht hier einige positive Aspekte, erwartet aber eine vollständige Weiterleitung der zusätzlichen Mittel durch das Land an die Städte, Gemeinden und Landkreise.

Der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Wolfgang Schuster (Lahn-Dill-Kreis): „Ich danke Herrn Ministerpräsidenten Boris Rhein für dessen Einsatz in dieser schwierigen Phase. Außerdem gilt mein Dank auch Frau Bundesinnenministerin Nancy Faeser für ihre Vorschläge insbesondere zur Begrenzung der Zuwanderung. Das Ergebnis ist ein Schritt in die richtige Richtung, er ist jedoch nicht ausreichend.“ Präsident Schuster verdeutlicht, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen keine direkten Beziehungen zwischen den Kommunen und dem Bund gebe, was insbesondere auch auf dem ausdrücklichen Wunsch der 16 Bundesländer fuße. Auftraggeber der Landkreise im Bereich der Flüchtlingsunterbringung sei das Land Hessen und nicht der Bund. Folgerichtig habe das Land Hessen auch für eine auskömmliche Finanzierung dieser Aufgaben zu sorgen. Im Jahresabschluss 2022 habe das Land Hessen einen Überschuss von 3,9 Mrd. Euro erzielt, was grundsätzlich auf die Zustimmung auch des Landkreistages treffe.

Auch vor diesem Hintergrund dürfe einer vollumfänglichen Finanzierung der Aufgaben im Bereich der Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nicht am Geld scheitern. Präsident Schuster weiter: „Der Bund hat 1 Mrd. Euro zusätzlicher Mittel bereitgestellt. Wir erwarten hier die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel zu 100 % an die Städte, Gemeinden und Landkreise. Gleichzeitig fordern wir das Land Hessen dazu auf, die Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes deutlich zu erhöhen. Dies entlastet die Kommunen sofort und kann die zeitnahe Inanspruchnahme öffentlicher Gebäude verhindern.“ Abschließend stellt der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes der 21 hessischen Landkreise dar: „Der Bund hat seine Bemühungen auf eine europäische Lösung zu verstärken. Er ist zuständig für die Ausländerpolitik und die Zuwanderung und hat deshalb am Ende des Weges die anfallenden Kosten zu übernehmen. Sollte dies nicht umfänglich erfolgen, dürfen die Kommunen nicht die Leidtragenden sein. Dafür wäre dann das Land Hessen verantwortlich.“

 

 

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