Land muss kommunale Finanzierungslücke von über einer Milliarde Euro bedarfsgerecht beseitigen

Finanzen

Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sind sich einig: Das Land muss ihre Finanzierungslücke von weit über einer Milliarde Euro beseitigen. Alleine die für die Bevölkerung so wichtige Kinderbetreuung ist mit deutlich über einer Milliarde Euro unterfinanziert: „Das Land muss die Hessische Verfassung beachten und uns finanziellen Ausgleich bei unterfinanzierten Aufgaben verschaffen.“

Damit ist der Kernpunkt des Anliegens beschrieben, das sich die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände bei einem Treffen dieser Woche in Wiesbaden vorgenommen haben: „Wir verhandeln derzeit mit der neuen Landesregierung über den kommunalen Aufwand für unsere bürgernahen Leistungen und hören schon auf allen Kanälen: Mehr Geld für die Kommunen gibt es nicht.“ Diese Haltung, sollte sie die offizielle Position der Landesregierung sein, wäre für die Kommunen untragbar. Denn die hessische Verfassung verpflichtet die hessische Landesregierung dazu, den Kommunen die für die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung notwendigen Mittel bereitzustellen: Mit Urteil vom 21.05.2013 hatte der hessische Staatsgerichtshof festgestellt, dass das Land Hessen uneingeschränkt dazu verpflichtet ist, den Kommunen die zur Aufgabenerfüllung notwendige Finanzierung zu sichern.

Sorge bereitet den kommunalen Vertretern die Finanzplanung des hessischen Finanzministeriums: Sie befürchten, dass Minister Schäfer wegen der Schuldenbremse den strukturellen Zuwachs der Landeszuweisungen an die Kommunen bis zum Jahr 2020 auf null gesetzt hat. Daher fordern die Kommunalvertreter in den Verhandlungen um die Kommunalfinanzen, dass „die Landesregierung zumindest offen ist für ein kommunalfreundliches Ergebnis. Sonst lohnt es sich schon gar nicht, sich mit dem Land an einen Tisch zu setzen.“

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