Hessische Landkreise beschließen Verfassungsklage gegen das Land Hessen
Finanzen
Das Präsidium des Hessischen Landkreistages, dem kommunalen Spitzenverband der 21 hessischen Landkreise, hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, nunmehr Verfassungsklage gegen das Land Hessen wegen unzureichender Finanzausstattung vor dem Staatsgerichtshof zu erheben. Die beiden vom Verband im November vergangenen Jahres beauftragten Fachleute, der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland, haben zuvor ihre Untersuchungsergebnisse vorgestellt und sehen eine gute Erfolgsaussicht für eine solche Klage.
„Wir sind sehr zuversichtlich, dass vor dem Hintergrund der katastrophalen und von den Landkreisen nicht zu verantwortenden Finanzsituation der hessischen Kreise der Staatsgerichtshof eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts feststellen wird“, so Landrat Robert Fischbach, Präsident des Hessischen Landkreistages. Landrat Erich Pipa, Erster Vizepräsident, ergänzt: „Angesichts der bis Ende vergangenen Jahres aufgelaufenen kumulierten Haushaltsfehlbeträge auf den kaum vorstellbaren Wert von 2,6 Milliarden Euro, bedingt vor allem durch die Leistungsgesetze des Bundes und des Landes, steht den hessischen Kreisen das Wasser bis zum Hals. Von kraftvoller kommunaler Selbstverwaltung kann überhaupt keine Rede mehr sein!“
Nach Artikel 137 Abs. 5 Hessische Verfassung hat das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden (dies sind die Landkreise) die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Durch die Verpflichtungen etwa im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe sowie der Unterbringung ausländischer Flüchtlinge einerseits und die Folgen der Wirtschaftskrise und insbesondere der Entnahme von jährlich 344 Millionen Euro aus dem den Kommunen zustehenden kommunalen Finanzausgleich durch das Land Hessen andererseits, sind die Kreise unverschuldet in die beschriebene Schieflage gekommen.
Im weiteren Verfahren werden nunmehr mehrere Landkreise ausgewählt, die – sozusagen stellvertretend für alle – Klage vor dem Staatsgerichtshof einreichen.
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