Hessischer Landkreistag nimmt Stellung zum Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes
Soziales
Landkreise als Jugendhilfeträger sehen viele ungeklärte Fragen und weisen auf Kritikpunkte hin
Anlässlich der morgigen Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag verdeutlicht der Hessische Landkreistag seine Position zum Entwurf des Hessischen Kinderförderungsgesetzes: Als Jugendhilfeträger sind die Landkreise von den Neuregelungen des Kinderförderungsgesetzes unmittelbar betroffen; sowohl in deren Funktion als Fachaufsicht und Fachberatung für die Träger von Kindertageseinrichtungen als auch direkt als Verantwortliche für die Kindertagespflege. In einem sorgfältigen Prüfprozess ist der Hessische Landkreistag dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Ansatz die Förder- bestimmungen im Bereich der Kinderbetreuung in Hessen zu bündeln zwar zu begrüßen ist, aber in Detailregelungen die große Gefahr deutlicher pädagogischer Einschnitte bzw. eines Rückschrittes in der Qualität der Kinderbetreuung in Hessen zu sehen ist.
Besonderen Klärungsbedarf sieht der Hessische Landkreistag unter anderem bei den Neuregelungen zu den Fachkräften. Vor allem die vorgesehenen reduzierten Anforderungen an das pädagogische Personal werden als falsches Signal gewertet, dem Fachkraftmangel zu begegnen. Zudem wird dadurch die Anerkennung der Fachkräfte entwertet und die pädagogische Arbeit in der Einrichtung geschwächt. Vielmehr wird eine Reform der ErzieherInnenausbildung als erforderlich gesehen. Kritik wird auch hinsichtlich der Regelungen zum personellen Bedarf, der Größe und Zusammensetzung der Gruppen sowie der Landesförderung von Kindertageseinrichtungen geäußert. Der Hessische Landkreistag bezweifelt stark, ob mit den vorgesehenen Regelungen künftig eine pädagogisch angemessene sowie für die Kommunen und Träger finanzierbare Kinderbetreuung sichergestellt werden kann. Bereits heute zeichnen sich diesbezüglich viele offene Fragen in den künftigen Betriebserlaubnisverfahren ab. Schließlich werden auch die Regelungen zur Landesförderung für die Kindertagespflege und die Fachberatung - beides Aufgaben, die von den Landkreisen wahrgenommen werden - als unzureichend gesehen. Der Hessische Landkreistag unterstreicht, dass mit den gewählten Fördersummen keine adäquate personelle und fachliche Ausstattung für eine sachgerechte Aufgabenerledigung sichergestellt werden kann.
Die hessischen Landkreise haben daher die Erwartung, dass die in der Anhörung vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken in die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf Eingang finden. In einem so sensiblen Bereich wie der Kinderbetreuung sollte sich der Landtag die Zeit für eine ernste Auseinandersetzung mit den vielen sachdienlichen Argumenten, die im Anhörungsverfahren vorgetragen werden, nehmen.
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