Programm zur Förderung von Koordinatoren für gesundheitliche Prävention unzureichend
Gesundheit
Hessischer Landkreistag fordert dringend Nachbesserungen
Die gesundheitliche Prävention und somit die Gesundheitsförderung gewinnt immer mehr an Bedeutung. In allen Lebenswelten, angefangen bei den Kindern und Jugendlichen über die erwachsenen Menschen im arbeitsfähigen Alter bis zu den Seniorinnen und Senioren, wird die Förderung der Gesundheit immer wichtiger. Dabei ist unbestritten, dass den Kommunen und hier insbesondere den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte eine besondere Bedeutung zukommt.
Auch die Gesetzliche Krankenversicherung hat dies erkannt und hat im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit ein bundesweites Förderprogramm aufgelegt, mit dem die Kommunen durch die Förderung jeweils einer Personalstelle beim Aufbau gesundheitsfördernder Steuerungsstrukturen unterstützt werden sollen. „Dies wird vom Gesundheitsausschuss des Hessischen Landkreistages auch grundsätzlich begrüßt“, so der Direktor des Hessischen Landkreistages, Prof. Dr. Jan Hilligardt. „Warum aber, so fragen sich nicht nur die Ausschussmitglieder in ihrer heutigen Sitzung, wird dann der Kreis der anspruchsberechtigten Kommunen so massiv eingeschränkt?“ Nach dem Programm sind nur die Landkreise und kreisfreien Städte antragsberechtigt, die im bundes- und landesweiten Vergleich eine Einwohnerschaft aufweisen, die unter Berücksichtigung der Indikatoren Bildung, Beruf und Einkommen als sozial benachteiligt gelten. „Dies sind nach den Vorstellungen der GKV in Hessen gerade einmal 3 von 21 Landkreisen und 2 von 5 kreisfreien Städten“, ergänzt Prof. Dr. Hilligardt. „Prävention und Gesundheitsförderung sind aber Themen in allen Regionen in Hessen und die Indikatoren der GKV berücksichtigen in keiner Weise weitere Faktoren, wie beispielsweise die der medizinischen Versorgungssituation und der Sozialstruktur vor Ort oder die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune.“
Das Förderprogramm ist daher nach Auffassung des Gesundheitsausschusses des Hessischen Landkreistages unzureichend und muss dringend nachgebessert werden. Die Einschränkungen bei der Antragsberechtigung sollten im Interesse der Menschen vor Ort aufgehoben werden, damit auch alle 21 Landkreise und 5 kreisfreien Städte in Hessen von dem Programm profitieren können. „Der Ausschuss“, so Prof. Dr. Hilligardt abschließend, „hat daher den neuen hessischen Gesundheitsminister Kai Klose und den Deutschen Landkreistag gebeten, sich gegenüber den Gesetzlichen Krankenkassen für die Aufhebung der unnötigen Einschränkungen einzusetzen“.
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