Hessens Landkreise fordern weitergehende Überarbeitung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes

Landkreise

Vor dem Hintergrund der Anhörung zur Überarbeitung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes hat der Hessische Landkreistag deutlich gemacht, dass die angedachten Änderungen nicht weit genug reichen. Wesentlich sei einheitliche und gerichtlich nachprüfbare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Dies sei mit den nach wie vor vagen Vorgaben des Gesetzentwurfs nicht zu erreichen.

Der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), hierzu: „Es ist erkennbar, dass wir im Zuge der demografischen Entwicklung in ländlichen Regionen und Randzonen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor massive Probleme im Hinblick auf verfallende Bausubstanz gestellt werden.“

Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist daher nach Ansicht des Hessischen Landkreistages die Notwendigkeit einer Stärkung der Unteren Denkmalschutzbehörden. Insbesondere Maßnahmen unter dem Stichwort "Alltagsdenkmalpflege" müssen in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörden verlagert werden, denn gerade für den ländlichen Raum ist das Thema "Denkmalschutz und Leerstand" eine der wesentlichen und wichtigen Zukunftsfragen.

Die Verlagerung würde eine signifikante Beschleunigung und Entbürokratisierung des bisherigen Verfahrens darstellen.

Präsident Pipa dazu weiter: „Gerade in den vom demographischen Wandel negativ betroffenen ländlichen Regionen, in denen es zu den Zukunftsaufgaben der Denkmalbehörden gehört, Nutzer und Investoren für denkmalgeschützte Objekte zu finden, ist es von entscheidender Bedeutung, interessierten Bürgerinnen und Bürgern insbesondere bei kleineren Maßnahmen schnelle, unkomplizierte und transparente Entscheidungswege bieten zu können.“

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