Landkreise fordern Abbau von Doppelstrukturen im Schulbereich und stärkere Rolle der Landkreise

Landkreise fordern Abbau von Doppelstrukturen im Schulbereich und stärkere Rolle der Landkreise

Hessischer Landkreistag positioniert sich bei Landtagsanhörung zur Schulverwaltungsorganisation

 

Anlässlich der Landtagsanhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung begrüßte der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), das Ziel der Reform, die Schulverwaltung zu verschlanken um mehr Geld in die schulische Bildung geben zu können.

Auch der Landkreistag hatte in den letzten Jahren immer wieder eigene Vorschläge für eine sinnvolle und effektive Aufgabenzusammenlegung von staatlichen Schulämtern und kommunalen Schulträgern vorgelegt. Bereits 2010 hatte der Spitzenverband der hessischen Landkreise eine Entzerrung des Verwaltungsaufbaus und den Abbau einer Verwaltungsebene gefordert. „Hessen leistet sich bei der Verwaltung vonSchulangelegenheiten und bei der Beratung und Unterstützung von Schulen immer noch ineffiziente Strukturen“, so Präsident Fischbach. „Eine moderne Schulentwicklung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und gesellschaftlichen Notwendigkeiten orientiert, wird durch diese überholten Strukturen behindert. Außerdem werden für die Aufrechterhaltung von Doppelstrukturen Gelder verschwendet, die im Schulbetrieb viel besser eingesetzt werden könnten.“ Durch eine Zuordnung bestimmter Aufgabenbereiche der staatlichen Schulämter zu den kreisfreien Städten und Landkreisen, insbesondere durch die Zusammenführung von Verwaltungs- und Beratungsaufgaben, ließen sich hingegen vielfältige positive Effekte erzielen.

Durch eine Teilkommunalisierung könnten Schulverwaltung und Schulträger den Herausforderungen der nächsten Jahre gemeinsam begegnen, etwa bei der Realisierung der Inklusion oder der Umsetzung der Selbstständigen Schule. „Was der Gesetzentwurf dagegen nun vorsieht, fällt bedauerlicherweise noch hinter den momentanen Zustand zurück. Es bleibt bei der Trennung von Schulverwaltung und Schulträgerschaft - bisher gab es aber wenigstens kurze Dienstwege zu den Staatlichen Schulämtern und wir hatten kompetente Ansprechpartner vor Ort, die über eine Entscheidungsbefugnis verfügten. Eine zentrale Steuerung der Entscheidungen an neuen Dienstsitzen und durch ein übergeordnetes Landesschulamt, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, beseitigt auch diesen Vorteil,“ hob Präsident Fischbach hervor.

Die Landkreise befürchten insbesondere Nachteile bei dem erforderlichen Strukturwandel. Zur Entbürokratisierung sei genau das Gegenteil von dem erforderlich, was die Landesregierung nun vorsieht: „Wir brauchen dringend eine Übereinstimmung der Schulträgerbezirke mit den Schulaufsichtsbezirken. Der Hessische Landkreistag fordert deshalb den Verbleib dezentraler Kompetenzen vor Ort und wirbt nachhaltig für eine Teilkommunalisierung der staatlichen Schulämter“, so Präsident Fischbach abschließend.


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