Unterstützung von Kindern mit Behinderung durch Jugend- und Sozialhilfe steigt in den hessischen Landkreisen weiterhin an
Unterstützung von Kindern mit Behinderung durch Jugend- und Sozialhilfe steigt in den hessischen Landkreisen weiterhin an
Vom Bund gesetzlich angestrebte „Inklusive Lösung“ dürfte die Kosten weiter in die Höhe treiben
Die Ausgaben für Teilhabeassistenzen steigen in den hessischen Landkreisen seit der ersten Erhebung im Jahr 2011 weiterhin kontinuierlich an. Dies belegt eine aktuelle Erhebung des Hessischen Landkreistages. So liegen die Gesamtausgaben der Jugendhilfe und der Sozialhilfe im Jahr 2015 für diese Hilfeform bei mittlerweile 53,5 Mio. Euro (2011: 28,5 Mio. Euro). Eine analoge Entwicklung ist auch im Bereich der Fallzahlen zu verzeichnen. Bedurften im Jahr 2011 noch 2.516 Kinder mit Förderbedarf einer Unterstützung bei der Bewältigung des schulischen Alltags in Regel- und Förderschulen, waren es im Jahr 2015 bereits 3.804 Kinder.
„Damit kommt die Schule auch weiterhin nicht ihrer Verantwortung für eine inklusive Beschulung nach“ so der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis). „Hier muss die hessische Landesregierung endlich anerkennen, dass die Folgekosten vom Land zu tragen sind. Unverändert besteht daher unsere Forderung an das Land, Schule so zu organisieren, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit den anderen Kindern im Unterricht und im Rahmen des Schulbetriebs beschult werden können. Die Unterstützung durch einen Teilhabeassistenten muss ein Ausnahmefall hiervon sein.“
Nachdem sich das Land Hessen seit Jahren seiner Mitverantwortung in diesem Aufgabenfeld entzieht, gehen auch die derzeitigen Pläne des Bundes im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens zur „Inklusiven Lösung“ zu Lasten der Kreishaushalte. Im Rahmen der Verankerung aller kindbezogenen Leistungen einschließlich der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Jugendhilfe sieht das BMFSFJ aktuell unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruches auf Begleitung durch eine Schulassistenz vor. „Einmal mehr betonen wir“, so Pipa, „dass die Umsetzung des Inklusionsgedankens im Bildungssystem nicht davon abhängen darf, dass der örtliche Jugendhilfeträger (sowie aktuell der örtliche Sozialhilfeträger) Schulassistenzen finanziert.“
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