Hessischer Landkreistag legt aktuelle Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Hessischer Landkreistag legt aktuelle Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Inanspruchnahme der Leistungen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen weiterhin auf hohem Niveau - verstärkte Inanspruchnahme durch junge Flüchtlinge

 

Der Hessische Landkreistag hat die aktuellen Zahlen zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche in den 21 hessischen Landkreisen im Jahr 2015 ermittelt.

„Die Zahl der bedürftigen Kinder und Jugendlichen, die im letzten Jahr vom Bildungs- und Teilhabepaket profitierten, liegt in etwa auf dem Vorjahresstand“, freut sich der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis). „Den hessischen Landkreisen ist es gelungen, die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Paket weiter auf hohem Niveau zu halten.“ Im Jahr 2015 erreichten die hessischen Landkreise über 67.000 Kinder die im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") stehen. Ihnen konnte mindestens eine der verschiedenen Leistungen zuteilwerden. In Zahlen ausgedrückt konnten rund 92 % der leistungsberechtigten Kinder erreicht werden. Zudem stieg im letzten Jahr die Zahl der anspruchsberechtigten Flüchtlingskinder in den hessischen Landkreisen, um das Fünffache, auf über 4.000 an. Von ihnen erhielten ca. 85 % mindestens eine der Leistungen aus dem Paket. „Diese Zahlen zeigen nach wie vor das hohe Engagement der hessischen Landkreise, alles daran zu setzen, alle anspruchsberechtigten Kinder mit den Leistungen zu versorgen", erklärt Präsident Pipa vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen. Die größte Einzelposition der verschiedenen Leistungsarten bleibt wie in den letzten Jahren die Inanspruchnahme des Schulbedarfs. Es folgen die Ausflüge, Klassenfahrten und Mittagsverpflegung.

Unglücklich ist der Hessische Landkreistag darüber, dass der Bundesgesetzgeber mit der für August 2016 geplanten großen Änderung des Sozialgesetzbuches II nicht die Chance nutzt, sich mehr für die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe der bedürftigen Kinder und Jugendlichen einzusetzen. „Ich bleibe bei meiner Aussage vom letzten Jahr: Die für diese Leistung vorgesehene finanzielle Ausstattung von 10 Euro monatlich ist schlichtweg nicht ausreichend. Praktisch bedeutet das für ein Kind, dass der verbleibende Betrag nach Zahlung des Vereinsbeitrages für die Anschaffung neuer Fußballschuhe oder anderer Ausrüstungsgegenstände oder für eine Ferienfreizeit nicht ausreicht“, bedauert Präsident Pipa.

Seit dem letzten Jahr können auch die jungen Flüchtlinge verstärkt vom Bildungs- und Teilhabepakt profitieren. „Es war und ist uns weiterhin wichtig, dass auch diese Kinder von den Leistungen aus dem Paket profitieren. Es ermöglicht ihnen in der Schule den Anschluss zu finden, zu halten und durch Vereinsaktivitäten viele Freundschaften zu schließen. Eine gute Schulbildung und soziale Kontakte in einem neuen Umfeld sind Erfolgsgaranten dafür, dass Integration gelingt – im Übrigen nicht nur bei Kindern“, erklärt Präsident Pipa.

„Es ist sehr erfreulich, dass wir die Inanspruchnahme der Leistungen weiter auf hohem Niveau halten. Nichts desto trotz dürfen wir nicht nachlassen, die Eltern fortan auf die Leistungen aufmerksam zu machen, um auf die entsprechenden Angebote der Schulen, Vereine und Kommunen hinzuweisen“, betont Präsident Pipa abschließend. So sieht der Hessische Landkreistag wieder mit Spannung den Zahlen zur Inanspruchnahme für das Jahr 2016 entgegen.


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