Hessischer Landkreistag legt aktuelle Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Hessischer Landkreistag legt aktuelle Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Leistungen werden von benachteiligten Kindern und Jugendlichen weiterhin stark in Anspruch genommen

(Wiesbaden, den 10. Dezember 2013)
Der Hessische Landkreistag hat aktuelle Daten zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche in den 21 hessischen Landkreisen für die ersten drei Quartale 2013 ermittelt. "Die Entwicklung ist durchaus erfreulich. So haben bereits über 63.000 Kinder, dies entspricht rund 86% der Kinder im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") in den hessischen Landkreisen, zumindest eine der verschiedenen Leistungen in Anspruch genommen. Das sind rund 2.000 mehr als im Vorjahr, in dem sogar eine Verdopplung zum Jahr 2011 erreicht werden konnte. Das Paket kommt damit weiterhin gut bei den Kindern an", stellt der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), fest. Zum Stichtag 30. September 2012 hatte die Quote noch ca. 77% betragen. Größte Einzelposition der Leistungsarten ist der Schulbedarf, gefolgt von Ausflügen und Klassenfahrten und der Mittagsverpflegung.


Die hessischen Landkreise engagieren sich weiterhin intensiv, um möglichst alle Eltern über die Leistungen des Bildungs und Teilhabepaktes zu informieren. „Die Teilhabe an Vereinsangeboten und Freizeitaktivitäten ist gerade für die Heranwachsenden ungemein wichtig und nicht zu unterschätzen“, betont Präsident Pipa, „wir befürchten jedoch, dass trotz des bisherigen erfreulichen Trends in 2013 und der zahlreichen Aktivitäten der Landkreise eine weitere Steigerung der Inanspruchnahme mit der derzeitigen Rechtslage kaum mehr möglich sein wird. Die abschließenden Jahreszahlen 2013 müssen jedoch abgewartet werden." Diese werden erst im Laufe des ersten Quartals 2014 vorliegen.

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Hessische Landkreistag insbesondere bei der sozialen und kulturellen Teilhabe der bedürftigen Kinder und Jugendlichen. Die finanzielle Ausstattung von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend; für eine Musik- oder Ballettschule, für Sportarten bei denen mitunter für Sportbekleidung ein zusätzlicher Mehraufwand besteht oder auch für die Teilnahme an Ferienfreizeiten ist der Betrag zu knapp bemessen. Zudem ist der bürokratische Aufwand in diesem Bereich weiterhin sehr groß. "Hier besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf von Seiten des Bundesgesetzgebers", so Präsident Pipa abschließend, "damit in Zukunft noch mehr Mädchen und Jungen aus benachteiligten Verhältnissen Zugang zu den Vereinen finden. Die hessischen Landkreise unterstützen sowohl die Vereine als auch die betroffenen Familien hierbei."


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