HLT-Präsident Pipa: Landesregierung muss kommunale Selbstverwaltung respektieren

Finanzen

Die Hessische Landesregierung und die unterstellten Regierungspräsidien müssen nach Ansicht von Landrat Erich Pipa ihre Genehmigungspraxis beim Umgang mit kommunalen Haushalten überprüfen. Eine Genehmigungspraxis, welche den Kommunen keinen Gestaltungsspielraum lasse, führe in eine finanzpolitische Sackgasse und gefährde die kommunale Selbstverwaltung.

Bestätigung sieht der Präsident des Hessischen Landkreistages in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes: Die Richter des Bundgerichts hatte einer Beschwerde des Landkreises Kassel gegen eine Entscheidung des Hessischen VGH stattgegeben. Hintergrund war die Anordnung zur Erhöhung der Kreisumlage durch den RP Kassel. In seinem Beschluss hob der Senat des Bundesverwaltungsgerichts hervor, dass das Land bei der Ausübung der Finanzaufsicht seine eigene Verpflichtung zur ausreichenden Finanzierung der Kommunen nicht außer Acht lassen dürfe.

“Wir erleben seit einigen Monaten eine Zuspitzung der Verhältnisse und vermehrte Klagen gegen die starre Finanzaufsicht des Landes“, macht Pipa deutlich. Doch sowohl der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung als auch die Verpflichtung des Landes aus Art. 137 Abs. 5 der Hessischen Verfassung zur Finanzierung der Gemeinden gebiete eine individuelle Betrachtung jeder Kommune und ihrer Situation.

Mit Blick auf den finanziellen Schutzschirm verweist der HLT-Präsident auf eine zum Schutzschirm getroffene Sondervereinbarung mit Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Diese bestätigt, dass die Landkreise über nahezu keine eigenen Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung verfügen. Über diesen „partnerschaftliche Geist der Vereinbarung“ habe er sich in einem heute geführten Gespräch mit dem Innenminister Peter Beuth auch nochmals für die Kommunalaufsicht verständigt: „Ich warte nun darauf, dass diese Signale der Regierung auch dazu führen, dass ein angemessene Umgang mit den Interessen der Kommunen gesichert ist“, so Pipa abschließend.

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