Novelle des ÖPNV-Gesetzes droht Selbstverwaltung einzuengen

Aus dem HLT

Landkreise mahnen Finanzierungsbeitrag des Landes an

 

Auch wenn der Hessische Landkreistag begrüßt, dass die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum ÖPNV einigen Anregungen des Hessischen Landkreistags gefolgt ist, bleiben zentrale Punkte offen. In der heutigen Anhörung wies der Hessische Landkreistag daher vor allem auf zwei Aspekte hin: die unzureichende Finanzierung des ÖPNV und die Sicherstellung der kommunalen Selbstverwaltung. Diese sind in dem Gesetzesentwurf nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst, erklärte der Präsident des Verbandes, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf).

Maßgeblicher Kritikpunkt aus Kreissicht ist, dass die Hessische Landesregierung - anders als andere Bundesländer - gegenwärtig keine originären Landesmittel für den ÖPNV zur Verfügung stellt. Weder die Durchleitung von Bundesmitteln noch die Abzweigung von Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich alleine genügen laut Präsident Fischbach. Wichtig sei, dass die Förderung der Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr (GVFG-Nachfolgeregelung) mindestens in der heutigen Höhe und die Zweckbindung für den ÖPNV über 2014 hinaus in Hessen gesetzlich geregelt wird.

„Das Land gibt finanziell selbst nichts hinzu, will aber nun für den für die Durchführung des ÖPNV zuständigen kommunalen Ebenen gesetzliche Vorgaben machen. Das lehnen wir ab“, so Fischbach weiter. Das Land könne zwar Rahmenbedingungen und Ziele für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs vorgeben. Fragen der konkreten Umsetzung, beispielsweise im Hinblick auf Kooperationen und Synergien, müssten jedoch die Kommunen als Aufgabenträger selbst entscheiden können.

„Was die Landkreise und Städte hingegen dringend bräuchten ist Planungssicherheit“, erklärte Präsident Fischbach. „Wichtig ist, dass Verkehrsverträge mit langen Laufzeiten finanzierbar bleiben. Deshalb müssen wir bei den Verhandlungen und der Festlegung der Budgets zur Finanzierung der Verkehrsleistungen mit an den Tisch. Ein Ungleichgewicht zugunsten der Verbundaufgaben und zulasten der kommunalen Verkehre muss verhindert werden.“

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