Landkreistag fordert Kompensation für den verfassungswidrig gekürzten Finanzausgleich von der Landespolitik
Finanzen
Mit einem Schreiben an die hessische Landesregierung sowie die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen hat der Präsident des Hessischen Landkreistages das Land zur umgehenden Kompensation der im Jahr 2010 erfolgten verfassungswidrigen Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs aufgefordert.
Das Land Hessen hatte mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 den Kommunalen Finanzausgleich in seiner Zusammensetzung so verändert, dass die Schlüsselmasse im Jahr 2011 um 345 Mio. Euro jährlich reduziert wurde. Unter Berufung auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.05.2013, das die Verfassungswidrigkeit des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 festgestellt worden ist, fordert der Hessische Landkreistag die Landesregierung zu einer kurzfristigen Entschädigung der hessischen Landkreise sowie der Städte und Gemeinden für diese Minderung des Finanzausgleichs auf.
„Es ist für uns ein Gebot der Fairness, dass das Land Hessen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht nur nach den Worten des Urteils vollzieht, sondern darüber hinaus auch die finanziellen Folgen des verfassungswidrigen Gesetzes, zumindest ab dem Jahr 2013 ausgleicht“, begründet Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) das Ansinnen der hessischen Landkreise. Die sehr schwierige Finanzlage der hessischen Kommunen und insbesondere der Landkreise mache eine finanzielle Unterstützung durch das Land unausweichlich.
Den selben Appell richtet Präsident Fischbach auch an die im Landtag vertretenen Fraktionen. Vor allem die derzeitigen Oppositionsfraktionen könnten nun im Vorfeld der Landtagswahl durch klare Beschlüsse im Landtag zeigen, dass die von ihnen wiederholt geübte Kritik an der Landesregierung im Falle eines Regierungswechsels zu verbindlichem Handeln, nämlich einer Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs um mindestens 345 Mio. Euro jährlich führen wird. Die bisher erfolgten Reaktionen der Landtagsfraktionen auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ließe nämlich diese Aussage zugunsten der Kommunen ebenfalls vermissen.
Der Hessische Landkreistag sieht nun mit Interesse auf die verbleibenden Sitzungstage des Hessischen Landtags um zu verfolgen, ob eine der angeschriebenen politischen Vertreter diesen Appell der hessischen Landkreise auch tatsächlich zu einer konkreten Zusage an die Kommunen nutzen wird.
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