Landkreistag übt im Rahmen der Landtagsanhörung deutliche Kritik an neuem KFA

Finanzen

 

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages zum Gesetz über den neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) fand der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), deutliche Worte und machte abermals auf die dramatische Unterfinanzierung der hessischen Kommunen aufmerksam. Er verwies darauf, dass die hessischen Landkreise im Jahr 2014 mit über 650 Euro pro Kopf den bundesweit höchsten Wert tragen müssen, während in Bayern die Pro-Kopf-Verschuldung alleine bei Betrachtung der Kassenkredite bei deutlich unter 6 Euro liegt.

Mit Nachdruck kritisierte der Präsident des Hessischen Landkreistages die finanzielle Dotierung des neuen Kommunalen Finanzausgleiches: „Es ist schlicht und ergreifend zu wenig Geld im Gesamttopf!“. Gleichzeitig warf Pipa dem Land vor, dass es den Finanzbedarf der Kommunen künstlich nach unten korrigiert: „Durch das sogenannte Thüringer Korridormodell spricht das Land den Kommunen in der Summe rund 1 Mrd. Euro an tatsächlich angefallenen Ausgaben als Bedarf ab und unterstellt ihnen völlig grundlos unwirtschaftliches Handeln.“

Auch auf eines der gegenwärtig drängendsten Probleme der hessischen Landkreise, nämlich die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, ging Präsident Pipa ein: „Durch die Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern ist allein den Landkreisen bis Ende letzten Jahres ein Defizit von mindestens 175 Mio. Euro entstanden, welches keine Berücksichtigung im neuen Kommunalen Finanzausgleich findet“.

Weiterhin zeigte der Präsident des Hessischen Landkreistages auf, dass es sich beim vom Land gewählten Thüringer Korridormodell nicht um ein alternativloses Verfahren handelt: „Wir haben durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner ein Gutachten erstellen lassen, welches seriöse Alternativvorschläge auf den Tisch legt“.

Abschließend appellierte Landrat Pipa an alle Fraktionen, den Gesetzentwurf nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden: „Dieser muss im Sinne der hessischen Kommunen eine Veränderung erfahren. Sollte es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf bleiben, werden dadurch Klagen provoziert, die aber nach meinem Dafürhalten vermeidbar sind. Wir als Verband der hessischen Landkreise setzen vorerst nicht auf den Klageweg, sondern auf eine Einigung in einem konstruktiven Diskussionsprozess.“

Kritisch beleuchtete im Rahmen der Anhörung im Haushaltsausschuss auch Christian Engelhardt, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages, den Gesetzentwurf der Landesregierung. Dabei ging er zunächst auf die künftige Entwicklung der Finanzausgleichsmasse ein: „Die derzeitigen Vorstellungen des Landes sehen vor, dass finanzielle Entlastungen, die beispielsweise der Bund gewährt, im neuen Kommunalen Finanzausgleich die Zuweisungen des Landes reduzieren und damit nicht bei den hessischen Kommunen ankommen.“ Nach den Ausführungen von Engelhardt beabsichtigt das Land ohnehin schon, Zuwächse bei den theoretisch denkbaren Zuweisungen den Kommunen lediglich zu einem Drittel zugute kommen zu lassen und die beiden übrigen Drittel dem Landeshaushalt zuzuführen.

Zum umstrittenen Thüringer Korridormodell merkte der geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistages an, dass dieses schlicht zu stark pauschaliert und nicht geeignet ist, die stark divergierenden Verhältnisse zutreffend abzubilden: „Hessen ist in seinen Strukturen zwischen Werra und Neckar zu unterschiedlich um alle Landkreise mittels einer schlichten Pro-Kopf-Durchschnittsbildung über einen Kamm zu scheren! Der Landkreis Groß-Gerau verfügt über 57,6 Kilometer Kreisstraßen bei ca. 260.000 Einwohnern. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg verfügt dagegen über 483 Kilometer Kreisstraßen bei ca. 163.000 Einwohnern. Bei gleichem Aufwand pro Straßenkilometer wäre der Pro-Kopf-Aufwand im Landkreis Waldeck-Frankenberg daher um 1.300 Prozent über dem Pro-Kopf-Aufwand im Landkreis Groß-Gerau. Das Thüringer Korridormodell der Landesregierung würde dies als hochgradig unwirtschaftlich qualifizieren.“ Daher schlug Engelhardt vor, der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs sogenannte sozio-ökonomische Faktoren zugrunde zu legen.

Nicht zuletzt forderte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistages, dass es auch im Bereich der Kinderbetreuung, die unstrittig eine gesamtgesellschaftliche und wichtige Zukunftsaufgabe ist, Nachbesserungen zugunsten der hessischen Landkreise geben muss.

Abschließend zog Engelhardt ein ernüchterndes Fazit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Hessen: „Im Ergebnis führt das Korridormodell dazu, dass die Mindestausstattung eindeutig zu niedrig bemessen ist. Das Land trägt der Unterschiedlichkeit der hessischen kommunalen Familie nicht ausreichend Rechnung. Das ist in etwa so, als wolle man einer großen Gruppe von Menschen unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Körperumfangs in Gestalt des neuen KFA einen Mantel in einer Einheitsgröße aufzwingen.“

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