Landkreistag legt Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleich vor

Finanzen

Präsident Pipa bemängelt die unverändert mangelhafte Finanzausstattung der hessischen Landkreise

 

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen hat das Hessische Ministerium der Finanzen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Hessen infolge des „Alsfeld-Urteils“ des Staatsgerichtshofs endgültig auf den Weg gebracht. Mittlerweile haben die kommunalen Spitzenverbände ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Flankierend hierzu gab der Präsident des Hessischen Landkreistages (HLT), Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), nun einen Ausblick auf die entsprechende gutachterliche Stellungnahme, welche der Verband bei der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner in Auftrag gegeben hatte.

Die Untersuchung der Prüfer widmet sich u. a. dem sogenannten „Thüringer Korridormodell“, welches als entscheidende aber strittige Stellschraube des neuen Systems gilt. Nach Angaben des HLT versuche das Land mit diesem Korridormodell den Finanzbedarf für die Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgaben zu ermitteln, beschneide jedoch dabei die tatsächlichen Ausgaben der hessischen Landkreise mit rund 320 Millionen Euro in überbordender Höhe. Als Begründung für diesen „Angemessenheitsabschlag“ führt das Land an, dass es in eben dieser Höhe Wirtschaftlichkeitspotentiale bei der Aufgabenerfüllung durch die hessischen Landkreise sehe. Der HLT macht dagegen in erster Linie regionale bzw. sozio-ökonomische Faktoren und die unterschiedlichen Strukturen der hessischen Landkreise dafür verantwortlich, dass diese ihre Aufgaben unter Inkaufnahme sehr unterschiedlicher Defiziten erfüllen. Präsident Pipa hierzu: „Die gutachterliche Stellungnahme der Rödl & Partner GmbH bestätigt in diesem Punkt unsere bisherigen Annahmen. Sie zeigt auf, dass sich der Finanzbedarf der hessischen Landkreise sehr viel höher darstellt, wenn das Land den regionalen und strukturellen Unterschieden Rechnung tragen würde. Die Wirtschaftsprüfer bestätigen unsere bisherige Kritik, dass die Datenbasis des Korridormodells äußerst fehleranfällig, beeinflussbar und ungeeignet ist, kommunale Investition adäquat zu erkennen.“ Weiterhin kritisierte Pipa, dass der Bedarfsermittlung Ist-Zahlen zugrunde gelegt würden, welche aufgrund des dauerhaften Konsolidierungsdrucks in den vergangenen Jahren schon lange nicht mehr geeignet seien, den tatsächlichen Finanzbedarf der hessischen Landkreise abzubilden.

Der HLT-Präsident hob nochmals die Bedeutung des von seinem Verband in Auftrag gegebenen Gutachtens hervor: „Bislang hat das Land seine Vorstellungen zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches und insbesondere die Verwendung des Thüringer Korridormodells als weitgehend alternativlos dargestellt und den kommunalen Spitzenverbänden vorgehalten, sie zeigten keine brauchbaren Alternativen auf. Mit der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner werden nun veritable und seriös durchgerechnete Vorschläge auf den Tisch gelegt, welche darlegen, dass der Weg, den das Land Hessen gegangen ist, weder alternativlos noch kommunalfreundlich ist und sich der Finanzbedarf der hessischen Landkreise sehr viel höher darstellt, wenn man sich bemüht, die realen Verhältnisse vor Ort auch im neuen kommunalen Finanzausgleich abzubilden.“

Allerdings fand Pipa nicht nur kritische Worte für den vom Land vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs: „Wir begrüßen ausdrücklich die vor wenigen Tagen erfolgte Ankündigung von Staatsminister Dr. Schäfer, dass im neuen Kommunalen Finanzausgleich ein gewisser Prozentsatz des Kreisumlageaufkommens den hessischen Landkreisen nicht bedarfsmindernd angerechnet werden und damit in den Kreiskassen verbleiben soll.“ Damit werde Gerechtigkeit hergestellt gegenüber den Städten und Gemeinden, deren Realsteueraufkommen oberhalb der sogenannten Nivellierungsgrenzen ebenfalls nicht angerechnet werde.Allerdings werde auch diese jüngste Veränderung im Rahmen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht die für die hessischen Landkreise dringend erforderlichen signifikanten Verbesserungen der Finanzausstattung mit sich bringen. Diese bleibe nach wie vor in hohem Maße unzureichend. Der Präsident des HLT hierzu: „Leider muss ich an dieser Stelle konstatieren, dass das Land, wenn es bei der aktuell prognostizierten Finanzausstattung der hessischen Landkreise im neuen KFA bleibt, sehenden Auges die durch das Grundgesetz und die hessische Landesverfassung garantierte kommunale Selbstverwaltung gefährdet.“ Ferner blende das Land in der gesamten Diskussion völlig aus, dass die hessischen Landkreise bereits in der Vergangenheit aufgrund ihrer unzureichenden Finanzausstattung gezwungen gewesen seien, enorme Kassenkreditbestände anzuhäufen, die es im Rahmen des neuen Kommunalen Finanzausgleiches eigentlich abzutragen gelte. Landrat Erich Pipa daher abschließend: „Mit der Neuordnung des KFA besteht für das Land die Chance, alte Fehler auszugleichen und den Landkreisen endlich eine angemessene Finanzausstattung zu gewähren. Dies ist nicht nur angesichts der beständig steigenden Verschuldung der Landkreise zwingend notwendig, sondern vor allem auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Wenn das Land tatsächlich den Landkreisen ihre geringen finanziellen Mittel noch weiter zusammenstreicht, würde es damit jegliche Verantwortung für das Wohlergehen der Bürger von sich weisen. Wir fordern daher alle im Hessischen Landkreistag vertretenen Fraktionen auf, sich nochmals eingehend mit der Systematik des neuen KFA-Modells zu befassen und den von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebrachten Änderungsvorschlägen Rechnung zu tragen. Mit dem von meinem Verband in Auftrag gegebenen Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner reichen wir den Landtagsabgeordneten dabei eine mehr als gute und brauchbare Diskussionsgrundlage an die Hand.“

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Entbürokratisierung vorantreiben und Kommunalförderung neu denken


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