Landkreise übertragen Planung und Bau der Kreisstraßen weiterhin auf das Land Hessen

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Kreisstraßen sind für die Mobilität und die wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Bevölkerung in ländlichen Räumen von zentraler Bedeutung. „Gerade in ländlichen Räumen stellt die Verkehrsinfrastruktur einen unverzichtbaren Standortfaktor dar. Wir sind deshalb zufrieden, dass wir die bewährte Zusammenarbeit mit dem Land Hessen im Bereich Planung und Bau der Kreisstraßen fortsetzen und somit auch weiterhin gut ausgebaute Kreisstraßen bieten können“, erklärt der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Marburg-Biedenkopf).

Als Träger der Kreisstraßen sind die Landkreise in ihrem jeweiligen Kreisgebiet finanziell und organisatorisch für alle Aufgaben zuständig, die an dem Kreisstraßennetz anfallen. Hierzu gehören beispielsweise die Planung und Erneuerung der Straßen, Streu- und Räumdienste sowie das Mähen der Grünstreifen.

„Um Synergieeffekte zu nutzen, übertragen die Kreise die Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen seit Jahren gegen Kostenerstattung auf das Land Hessen. Mit der Kündigung des Landes endete die Vereinbarung zur Übertragung dieser Aufgaben auf den Mobilitätsdienstleister des Landes, ‚Hessen Mobil’, formal zum Jahresende 2012“, berichtet Präsident Fischbach.

Da sich die Zusammenarbeit mit dem Land bewährt hat, habe der Hessische Landkreistag als Spitzenverband der hessischen Landkreise Vertragsverhandlungen für eine Folgeregelung mit dem Land geführt. „Wir konnten einen neuen Rahmenvertrag aushandeln. Die hessischen Landkreise werden das Land auch weiterhin mit dem Bau und der Planung des Kreisstraßennetzes beauftragen. Trotz immer knapper werdender öffentlicher Finanzmittel können wir durch die Zusammenarbeit mit Hessen Mobil auch weiterhin flächendeckend ein qualitativ gutes Kreisstraßennetz vorhalten“, fasst Präsident Fischbach das Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit dem Land zusammen.

Insgesamt beläuft sich die Länge der hessischen Kreisstraßen auf rund 5.000 Kilometer, dies entspricht etwa 30 Prozent des öffentlichen Straßennetzes in Hessen. Die Landkreise leisten damit einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zur verkehrlichen Erschließung der Fläche. Präsident Fischbach ist sich sicher: „Das Fehlen dieser Infrastrukturen würde für das bestehende Gewerbe vor Ort einen deutlichen Wettbewerbsnachteil darstellen und zusätzlich zur negativen demografischen Entwicklung die Abwanderung in die Ballungsräume fördern.“

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