Bundesteilhabegesetz – Landkreise fordern vom Land Unterstützung bei der Finanzierung der neuen Leistungen für Menschen mit Behinderung
Soziales
Landkreistag: Koalitionsvertrag ohne entsprechende Aussagen
Bei seiner heutigen Sitzung formulierte das Präsidium des Hessischen Landkreistages die einhellige Forderung der 21 hessischen Landkreise, dass die Landesregierung die Kreise bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finanziell angemessen unterstützen müsse. Zum Ausgleich der bei den Kommunen und beim Landeswohlfahrtsverband Hessen entstehenden Mehrbelastungen in Millionenhöhe finden sich im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jedoch keinerlei Aussagen.
Diese Mehrkosten zur Umsetzung der neuen Zuständigkeitsregelungen und der neuen Verfahren der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung werden alleine für Hessen auf einen hohen mehrstelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt. „Während andere Bundesländer sich bereits zum Ausgleich der Mehraufwendungen bereit erklärt haben, trifft die neue Landesregierung dazu keine Aussagen“, sagt Landrat Bernd Woide (Landkreis Fulda), Präsident des Hessischen Landkreistages. „Das Land muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie den Landeswohlfahrtsverband entsprechend finanziell ausstatten, damit diese die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung gerecht werden können“, so Präsident Woide weiter. „Wir fordern daher den Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, Herrn Sozialminister Kai Klose und Herrn Finanzminister Dr. Thomas Schäfer auf, schnellstmöglich in Gespräche über den Ausgleich der Mehrbelastungen sowohl für die Jahre 2018/19 als auch ab 2020 einzutreten.“
Hintergrund ist die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes Ende 2016 und das dort geregelte schrittweise Inkrafttreten, das bereits in 2018 und 2019 für Mehraufwendungen gesorgt hat. Besonders weitgreifend sind die Neuregelungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab Januar 2020. Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers müssen die Länder die für die Durchführung der Eingliederungshilfe zuständigen Träger bestimmen und die entsprechenden Zuständigkeiten regeln. Dem ist der Hessische Landtag im vergangenen Jahr mit der Normierung des sogenannten Lebensabschnittsmodells nachgekommen. Hiernach sind ab 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger zuständig für die neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bis Abschluss der Schulausbildung. Für die Maßnahmen nach Beendigung der Schulausbildung ist hingegen der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Neu ist zudem, dass die Landkreise und kreisfreien Städte ab 2020 auch für die unterhaltssichernden Leistungen aller Menschen mit Behinderung zuständig sein werden. Das entsprechende Landesgesetz wurde am 13. September 2018 vom Hessischen Landtag beschlossen und damit auch die Notwendigkeit der auskömmlichen Finanzierung durch das Land Hessen festgeschrieben.
LandkreistagKompakt
Titelthema
HLT-Jahrestagung und Mitgliederversammlung 2024
Inhalte
- Wiesbadener Erklärung
- Festrede von Innen- und Kommunalminister Prof. Dr. Roman Poseck
- Rede des DLT-Präsidenten Dr. Brötel