Landkreise fordern stärkere Finanzierung des ÖPNV durch Umverteilung im kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen

Aus dem HLT

Hessische Landkreise sehen Korrekturbedarf bei Novellierung des ÖPNV-Gesetzes


Dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) drohen besonders im ländlichen Bereich erhebliche Versorgungslücken, beziehungsweise massive Preiserhöhungen, sofern keine Lösung für die Finanzierung des ÖPNV-Angebotes gefunden wird. Ohne finanzielle Beteiligung des Landes Hessen am ÖPNV stehen die Kommunen vor einer erheblichen Mehrbelastung, die nur durch Streichungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden könnte, wie das Präsidium des Hessischen Landkreistages feststellte.

 

Grundsätzlich begrüßt der Verband der hessischen Landkreise, die als Aufgabenträger maßgeblich an den regionalen Verkehrsverbünden beteiligt sind, die laufende Novellierung des ÖPNV-Gesetzes. „Mit der Neufassung des Gesetzes wird die Diskussion über die Bewältigung der künftigen Herausforderungen im ÖPNV in den Mittelpunkt gerückt“, lobt Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Er verweist darauf, dass der ÖPNV insbesondere im ländlichen Raum vor Veränderungen stehe. Die Aufgabenträger seien bereit, sich der Herausforderung zu stellen. Der Gesetzesentwurf schaffe den Rahmen, um Alternativen zum klassischen Busverkehr in den Linienverkehr aufnehmen und somit auch in Zukunft dem Mobilitätsbedarf der Menschen gerecht werden zu können.

 

Nicht akzeptabel ist allerdings die vorgesehene Finanzierung. So nennt der Gesetzesentwurf keine ausreichenden Maßnahmen, wie dem strukturellen Defizit im ÖPNV begegnet werden kann, wie Präsident Fischbach betont. Vielmehr sieht die Neuregelung keine eigenen Landesmittel für die Finanzierung vor: „Mit dem Gesetzesentwurf versucht das Land, den Ausgleich von Fehlbeträgen einseitig den Kommunen anzulasten. Hinzu kommen weitgehende Auflagen, die in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen“, kritisiert Präsident Fischbach weiter.

 

Als ersten Schritt fordert der Hessische Landkreistag eine Umschichtung von 20 Millionen Euro innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs. Grundsätzlich soll dieser den Kommunen die Finanzmittel zur Verfügung stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Werden - wie hier - 20 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich (dem Landesausgleichsstock) zur Finanzierung des ÖPNV verwendet, können die Kommunen dieses Geld nicht für andere Zwecke einsetzen. Es ist also ein Zeichen der besonderen Bedeutung, welche die Kommunen dem öffentlichen Personennahverkehr beimessen, wenn  sie sich ausnahmsweise für die Umschichtung von kommunalen Ausgleichsmitteln aussprechen.

Landkreistag
Kompakt

Titelthema

Wechsel in der Geschäftsführung des Hessischen Landkreistages


Aktuelle Themen

  • Präsidium fordert finanzielle Sofortmaßnahmen
  • Neues Organigramm der Geschäftsstelle des Hessischen Landkreistages


Kurz notiert

  • Gespräche mit Bundesministerin, Frau Stark-Watzinger und Hessens Kultusminister, Herrn Schwarz
  • Rechts- und Europaausschuss im Gespräch mit dem Landessportbund
  • Fachtag Arbeitsmarktpolitischer
  • Impuls Impulse für Digitalisierungsprojekt 


Aus dem Deutschen Landkreistag

  • Wir leisten uns zu viel Bürokratie
  • Bund braucht klareren Kompass bei Staatsausgaben


Personalien / Termine