Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern: Land Hessen darf die Landkreise mit den Kosten nicht alleine lassen!
Soziales
Der Rechts- und Europaausschuss des Hessischen Landkreistages hat in seiner aktuellen Sitzung die Forderung der Landkreise an das Land bekräftigt, umgehend die enormen Mehrkosten für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zu erstatten. "Das Land Hessen darf die Kommunen mit den Kosten nicht alleine lassen!", fasst Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) die Position der 21 hessischen Landkreise zusammen.
Gründe für diesen Kostenanstieg gibt es mehrere. Einerseits das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr, mit dem das höchste deutsche Gericht die Asylbewerberleistungen auf das Niveau der Sozialhilfeleistungen angehoben hat. Diese werden in Hessen von der Landkreisen und kreisfreien Städten ausgezahlt. Der Landkreistag geht von Mehrkosten in Höhe von schätzungsweise 10 Millionen Euro pro Jahr aus. Während diese in den meisten anderen Bundesländern jeweils reibungslos beglichen worden sind, hat das Land Hessen trotz wiederholter Aufforderung erst jetzt einen Verordnungsentwurf zur Anpassung der Landeserstattungen vorgelegt. Diesen gilt es nunmehr zu prüfen.
Andererseits sorgt schon seit vielen Jahren die Gewährung von Leistungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern für große Defizite in den Kreisaushalten. Während die Landeserstattungsbeträge seit 2008 unverändert geblieben sind, kam es durch Kostensteigerungen insbesondere im Energie- und Personalbereich zu Kostenexplosionen. Diese werden von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten auf über 30 Millionen Euro jährlich beziffert, wobei rund zwei Drittel aller Kosten bei den Landkreisen und Städten verblieben sind. Zur Erstattung dieser Kosten hat sich das Land bislang nicht bereit gezeigt.
"Wir fordern das Land Hessen daher einmal mehr auf, endlich seiner Finanzierungsverpflichtung nachzukommen. Da die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen durch die Landkreise und kreisfreien Städte nach Weisung durchgeführt wird, steht hier das Land ohne Wenn und Aber in der Verantwortung. Dieses hat schnellstmöglich eine umfassende Kostenerstattung sicherzustellen, damit die Kommunen diese Aufgabe auch künftig sachgerecht erfüllen können", so Präsident Fischbach abschließend.
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