Hessischer Landkreistag legt aktuelle Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket vor

Soziales

Inanspruchnahme der Leistungen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen mit steigender Tendenz weiterhin auf hohem Niveau - verstärkte Inanspruchnahme durch junge Flüchtlinge erwartet

 

Der Hessische Landkreistag hat die aktuellen Zahlen zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche in den 21 hessischen Landkreisen im Jahr 2014 ermittelt. „Die stabile Inanspruchnahme auf hohem Niveau, und das mit weiterhin steigender Tendenz gegenüber den Vorjahren ist für mich ein beruhigendes Signal. Das Paket kommt weiterhin gut an. Im Jahr 2014 konnten die hessischen Landkreise annähernd 70.000 Kindern, die im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") stehen, mindestens eine der verschiedenen Leistungen zukommen lassen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 2,3% auf nunmehr 93,4% der leistungsberechtigten Kinder. Diese Zahlen spiegeln das laufende Engagement der hessischen Landkreise wieder, die alles daran setzen immer mehr anspruchsberechtigte Kinder mit den Leistungen erreichen zu können", berichtet der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis) mit Blick auf die Ergebnisse. Die größte Einzelposition der verschiedenen Leistungsarten bleibt nach wie vor die Inanspruchnahme des Schulbedarfs, gefolgt von den Ausflügen, Klassenfahrten und der Mittagsverpflegung. 

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Hessische Landkreistag weiterhin bei den Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe der bedürftigen Kinder und Jugendlichen. Hierunter fallen zum Beispiel Besuche einer Musik- oder Ballettschule, Sportarten bei denen mitunter für Sportbekleidung ein zusätzlicher Mehraufwand besteht oder auch eine Teilnahme an Ferienfreizeiten. „Die finanzielle Ausstattung von 10 Euro monatlich ist für diese Leistungen nach wie vor nicht ausreichend. Praktisch bedeutet das für ein Kind, dass der verbleibende Betrag nach der Anschaffung neuer Fußballschuhe nicht mehr für einen Vereinsbetrag oder eine Ferienfreizeit ausreicht. Der Bundesgesetzgeber soll endlich handeln und den Betrag angemessen erhöhen“, mahnt Präsident Pipa.

Als besonders erfreulich einzustufen ist die schon seit langem überfällige Rechtsänderung zum 01. März dieses Jahres. Nun können auch die jungen Flüchtlinge verstärkt vom Bildungs- und Teilhabepakt profitieren. Bisher wurde diese Leistung teilweise aus freiwilligen kommunalen Mitteln bewilligt. „Viele dieser Kinder haben mit ihren Familien auf der Flucht alles verloren. Der nun geschaffene Rechtsanspruch auf diese Leistung ist damit auch ein wichtiger Grundbaustein für für den Erfolg der Integration in Deutschland von den Kinderschuhen an“, betont Präsident Pipa. Vor diesem Hintergrund rechnen die hessischen Landkreise dieses Jahr mit einer deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme und sind entsprechend gut darauf vorbereitet. „Hier kommt es darauf an, die Eltern auf die Leistungen hinzuweisen und über die Angebote der Schulen, Vereine und Kommunen zu informieren“, erklärt Präsident Pipa. So sieht der Hessische Landkreistag mit Spannung den kommenden Zahlen für das Jahr 2015 entgegen. Für etwaige Prognosen diesbezüglich ist es aktuell jedoch noch zu früh.

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