UN-Behindertenrechtskonvention: Bund und Land dürfen die Landkreise bei der Umsetzung nicht alleine lassen

Soziales

Landkreistag weist auf ungeklärte Finanzierungsfragen hin

 

Im Nachgang zur Präsidiumssitzung am 09. Februar 2012 des Hessischen Landkreistages unterstreicht der Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), dass die 21 hessischen Landkreise bereit stehen, an der Umsetzung der in der UN-Behinderten-rechtskonvention niedergelegten Leitidee der Inklusion aktiv mitzuwirken. Ziel ist es, damit behinderten Menschen eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. "Die Landkreise sind nicht nur Schulträger, sondern auch für umfangreiche soziale Leistungen und Hilfen für Menschen mit Behinderungen zuständig, insofern kommt ihnen eine herausgehobene Rolle bei der Umsetzung der Behinderten-rechtskonvention zu. Dieser Verantwortung werden wir uns gerne stellen; so unterstützen bereits heute die hessischen Landkreise die Eingliederungsleistungen behinderter Menschen durch den Landeswohlfahrtsverband mit jeweils weit über 700 Mio. Euro jährlich. Zugleich appellieren wir aber an Bund und Land, die offenen Finanzierungsfragen schnellstmöglich zu klären", so Präsident Fischbach. 

In diesem Kontext thematisierte das Präsidium des Landkreistages den aktuellen Erarbeitungsprozess eines „Hessischen Aktionsplans“ zur Umsetzung der Konvention und begrüßte dieses von der Landes-regierung initiierte gemeinschaftliche Vorgehen ausdrücklich. Kritisch angemerkt wurde allerdings, dass viele der angedachten Maßnahmen - zum Beispiel in den Bereichen Schule sowie Arbeit und Beschäftigung - bei den hessischen Landkreisen Investitionen und Mehrkosten in mehrstelliger Millionenhöhe zur Folge hätten. Und dies bislang ohne Hinweise darauf, wie die hoch verschuldeten Landkreise bei der Finanzierung dieser Maßnahmen vom Bund und vom Land unterstützt werden.

 

„Deshalb fordern wir den Bund und das Land Hessen mit Nachdruck auf, einen Kostenausgleich für alle auf der kommunalen Ebene neu entstehenden Leistungen zu garantieren“, fasst Präsident Fischbach die aktuellen Beschlussfassungen des Landkreistages zusammen. „Sollten in dem Hessischen Aktionsplan keine eindeutigen Aussagen getroffen werden hinsichtlich der Finanzierung ergänzender oder neuer Angebote, die behinderten Menschen eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wird der Hessische Landkreistag die Umsetzung des Aktionsplanes nicht unterstützen können. Bund und Länder sind in der Pflicht, die Kommunen bei der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht alleine zu lassen", so der Präsident abschließend.

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Wechsel in der Geschäftsführung des Hessischen Landkreistages


Aktuelle Themen

  • Präsidium fordert finanzielle Sofortmaßnahmen
  • Neues Organigramm der Geschäftsstelle des Hessischen Landkreistages


Kurz notiert

  • Gespräche mit Bundesministerin, Frau Stark-Watzinger und Hessens Kultusminister, Herrn Schwarz
  • Rechts- und Europaausschuss im Gespräch mit dem Landessportbund
  • Fachtag Arbeitsmarktpolitischer
  • Impuls Impulse für Digitalisierungsprojekt 


Aus dem Deutschen Landkreistag

  • Wir leisten uns zu viel Bürokratie
  • Bund braucht klareren Kompass bei Staatsausgaben


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