Neues Vormundschaftsrecht reißt weitere Finanzlücken

Finanzen

Immer neue Aufgabenzuweisungen durch den Bund belasten die Haushalte der hessischen Landkreise

 

Bis zu 3 Millionen Euro Mehrkosten jährlich bei den hessischen Landkreisen verursacht die Umsetzung der Neuregelungen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht des Bundes. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung des Hessischen Landkreistages. Durch die sukzessiv in Kraft tretenden Änderungen mussten in den Jugendämtern die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit künftig das Mündel -eine unter Vormundschaft stehende Person- einmal im Monat aufgesucht werden kann und die Fallzahl des Vormundes nunmehr nur noch 50 beträgt. Die hierfür notwendigen Finanzmittel wurden dagegen vom Bund nicht bereitgestellt.

"Gerne erfüllen die hessischen Landkreise die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Vormundschafts- und Betreuungswesen. Durch den häufigeren persönlichen Kontakt des Vormunds zum Mündel an dessen Aufenthaltsort können besser als bisher die persönlichen Lebensumstände beurteilt sowie Fehlentwicklungen oder Gefährdungen erkannt werden. Daher wird die Fallzahlbegrenzung von den Jugendämtern ebenfalls fachlich begrüßt; denn nur so kann die vorgeschriebene Besuchsfrequenz auch eingehalten werden“, kommentiert Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) die quantitativ erweiterte Rolle der Vormünder. „Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass durch Gesetzesänderung der Bund die Aufgaben der Landkreise ausweitet, aber Antworten zu deren Finanzierung schuldig bleibt. Die hessischen Landkreise müssen nunmehr um gesetzeskonform zu handeln diese neuen Aufgaben mit neuen Schulden finanzieren."

"Wir haben diese Erhebungsergebnisse zum Anlass genommen, den hessischen Sozialminister aufzufordern, künftig auf Bundesebene mit größerer Wachsamkeit auf solche Entwicklungen im Sozial- und Jugendbereich zu achten. Das Land Hessen muss künftig darauf hinwirken, dass ohne Klarheit über die Finanzierung der Bund solche Aufgabenübertragungen auf die kommunale Ebene unterlässt", so Präsident Fischbach. „Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich durch die Neuregelungen im Bundeskinderschutzgesetz ab, in dem die Landkreise künftig vielfältige Aufgabenerweiterungen - zum Beispiel im Bereich von Beratung und Vernetzung sowie Qualitätsentwicklung und -sicherung - hinnehmen müssen, ohne hierfür einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Die Höhe der durch dieses Gesetz entstehenden jährlichen Mehrkosten hat der Gesetzgeber bundesweit für Länder und Kommunen allein für das Jahr 2012 mit ca. 89 Mio. Euro veranschlagt. Ein Mitentscheidungsrecht über diesen Aufgabenzuwachs hatten die Landkreise auch hier nicht."

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Wechsel in der Geschäftsführung des Hessischen Landkreistages


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