Fachleute bestätigen ungleiche Verteilung der staatlichen Einnahmen zu Lasten der Kommunen

Finanzen

 

Ein Gutachterteam um Prof. Junkernheinrich (TU Kaiserslautern) bestätigt aufgrund aktualisierter Berechnungen, dass die Landkreise in Hessen strukturell unterfinanziert sind. Zudem wird deutlich, dass die Berechnungen des Landes, die 2010 zur Begründung der massiven Mittelkürzungen zulasten der kommunalen Ebenen herangezogen wurden, falsch waren. Bei einer zutreffenden „symetrischen“ Verteilung hätte das Land die Finanzausgleichmasse und damit die Finanzen der Kommunen aufstocken anstatt reduzieren müssen. Wie Präsident Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf) für den Hessischen Landkreistag betonte, betrage die Abweichung zwischen den Berechnungen und dem vorliegenden Gutachten rund 800 Mio.€ jährlich.

Aufgrund der anhaltenden Debatte über eine „gerechte“ bzw. gesetzmäßige Verteilung der staatlichen Einnahmen hat sich der Hessische Landkreistag mit dem Gutachterteam um  Prof. Junkernheinrich mit der aktuellen Finanzlage und aktualisierten Zahlen seiner Gutachten zur „Einnahmeverteilung zwischen Kommunen und Land Hessen“ sowie zur „Unterfinanzierung der Hessischen Landkreise“ auseinandergesetzt.

Ausgangspunkt dieser Untersuchungen war der Umstand, dass das Land Hessen mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2010 die Zuweisungen an seine Kommunen um 344 Millionen Euro gekürzt und damit tief in die Taschen der Städte, Gemeinden und Landkreise gegriffen hat.  Während die Kommunen schon früh davor warnten, dass dieser Eingriff nicht  verkraftbar sei, hatte das Land diesen Mittelentzug mit Empfehlungen zweier Gutachter (Scherf / Zimmermann) begründet. 

Vor diesem Hintergrund kommt das Gutachterteam um Professor Junkernheinrich in seinem vom hessischen Landtag beauftragten Gutachten zur Einnahmenverteilung zwischen dem Land und seinen Kommunen zu gänzlich anderen Ergebnissen. Insgesamt beträgt die Abweichung zwischen den Gutachten rund 800 Mio. Euro jährlich. Der Finanzausgleich für die hessischen Kommunen hätte damit nicht um 344 Mio. Euro gekürzt werden dürfen. Vielmehr hätte das Land die Finanzmittel um 93 Mio. Euro aufstocken müssen.

Doch selbst diese Ergebnisse dürften noch zu niedrig gegriffen sein. So stellt Prof. Junkernheinrich fest, dass Analysen, die allein auf den Ist-Ausgaben gründen, systematisch zu Lasten der kommunalen Ebene verzerrt sind. Tatsächlich dürfte der Korrekturbedarf zu Gunsten der hessischen Kommunen daher noch deutlich größer ausfallen. So wird beispielsweise bisher nicht sachgerecht erfasst, dass den Kommunen kaum noch Raum für freiwillige Leistungen verbleibt, weil die Ausgaben für Sozialleistungen einen stetig wachsenden Mittelanteil verbrauchen.  

Die aktuellen Berechnungen für den Haushaltsausschuss des hessischen Landtages beruhen auf datenmäßig aktualisierten und methodisch verfeinerten Berechnungen. Auch wenn in diesen Zahlen der vollständige Nachholbedarf der Kommunen noch nicht zum Ausdruck kommt, zeigen sie, dass im Land Hessen noch beachtlicher finanzpolitischer Diskussionsbedarf besteht.

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