Landkreistag kritisiert die geplante Änderung des Wahlalters und des Versorgungsrechts kommunaler Wahlbeamter
Landkreise
Kritisch bewertet der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), die von den Koalitionsfraktionen im Hessischen Landtag geplanten Änderungen beim Wahlalter und beim Versorgungsrecht für die kommunalen Wahlbeamten:
"Während die künftige Aufhebung der Altergrenzen für Landräte, Bürgermeister und Beigeordnete als sinnvoller Schritt in einer älter werdenden Gesellschaft ausdrücklich begrüßt wird, kann die Absenkung des Mindestalters für ein kommunales Wahlamt von heute 25 auf dann 18 Jahre nicht unsere Zustimmung finden. Die Aufgabe eines Landrates bzw. eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten als Repräsentanten eines Landkreises mit regelmäßig über 100.000 Einwohner und die Verantwortung für eine Verwaltung mit mehreren hundert Mitarbeitern bedarf ein Mindestmaß an Aus- und Fortbildung sowie vor allem auch an Lebenserfahrung. Die Altersgrenze mit 25 Jahren hat sich hier nach unserem Dafürhalten ausdrücklich bewährt und sollte beibehalten werden.
Nachdrücklich weisen wir weiterhin darauf hin, dass die geplanten Absenkungen des Versorgungsniveaus zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust der hauptamtlichen Wahlämter auf kommunaler Ebene führen werden. Die Neu-Regelungen, erst nach acht Jahren und damit nach einer Wiederwahl sowie dann auch erst ab 60 Jahre Versorgungsansprüche zu erhalten, wird künftig viele qualifizierte Bewerber davon abhalten, in die Verantwortung eines kommunalen Wahlamtes zu gehen. Das künftige Risiko, nach einer Amtszeit von sechs Jahren ohne jegliche Versorgungsansprüche und auch ohne Rückkehrrecht in den bisherigen Beruf zu sein, wird den fordernden Beruf des Landrates, Bürgermeisters oder Beigeordneten nachhaltig unattraktiver machen. Der Hessische Landtag nimmt daher, sollten die geplanten Regelungen Realität werden, sehenden Auges einen deutlichen Rückgang an qualifizierten Bewerbern für kommunale Wahlämter in Kauf. Dabei kommt gerade diesen Ämtern sowohl rechtlich als auch in der kommunalen Praxis eine Schlüsselstellung für das erfolgreiche Arbeiten eines Landkreises, einer Stadt oder einer Gemeinde zum Wohle deren Bürgerinnen und Bürger zu.
Wir werden daher diese Kritik in der Anhörung am 12. Februar vor dem Innenausschuss des Hessischen Landtages vorbringen und fordern die Fraktionen des Hessischen Landtages auf, sich ernsthaft mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Denn eine kraftvolle Selbstverwaltung der Landkreise, Städte und Gemeinden benötigt auch weiterhin qualifizierte Bewerber für die Wahlämter vor Ort.“
LandkreistagKompakt
Titelthema
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