Finanzsituation der Landkreise erfordert umfassende Verbesserung ihrer Finanzausstattung

Finanzen

 

In seiner aktuellen Sitzung hat der Finanzausschuss des Hessischen Landkreistages auf der Grundlage der Ergebnisse der Haushaltsumfrage 2012/2013 unter den hessischen Landkreisen festgestellt, dass bis auf zwei hessische Kreise die restlichen neunzehn Landkreise trotz beträchtlicher Konsolidierungs-bemühungen auch in diesem Jahr erhebliche Haushaltsdefizite aufweisen werden. Aus eigener Kraft können die Landkreise ihre Finanzsituation nicht verbessern. Dies, so der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), liegt daran, dass sie einerseits keine ausreichenden Mittel zur Durchführung der ihnen vom Bund und vom Land übertragenen Aufgaben erhalten und sie andererseits selbst über keine nennenswerten originären und eigen- gestaltbaren Einnahmenquellen verfügen. 

Eine wesentliche Verbesserung ihrer Einnahmesituation können die Kreise lediglich durch die von ihnen erhobene Kreis- und Schulumlage erreichen, die sie von ihren kreisangehörigen Gemeinden erheben. Mit Rücksicht auf deren Belastung sind der Anhebung ihrer Kreis- und Schulumlagen jedoch Grenzen gesetzt. In 2012 und 2013 konnten durch die noch möglichen Erhöhungen der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage immerhin verhindert werden, dass die jährlichen Deckungslücken in den Kreishaushalten weiter gestiegen wären. Inzwischen haben jedoch 15 Landkreise die vom Land vorgegebenezulässige Erhöhung ihrer Kreis- und Schulumlage ausgeschöpft oder stehen unmittelbar davor, sodass kaum Raum für weitere Erhöhungen bleibt, erklärt der Präsident.

Auch wenn erstmals wieder drei Landkreise das Haushaltsjahr 2012 mit einem positiven Ergebnis abschließen konnten, ändert dies nach den Feststellungen des Präsidenten nichts an der Tatsache, dass auch in den kommenden Jahren voraussichtlich bei allen Kreisen erhebliche Haushaltsdefizite bestehen werden. So seien die Kreise auch im Jahr 2013 gezwungen gewesen, zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ihre Kassenverstärkungs- kredite um weitere 200 Millionen Euro zu erhöhen. Die hessischen Kreise werden damit zum Ende des Jahres Kassenverstärkungs-Kredite in Höhe von rund 3,471 Milliarden Euro aufweisen. In welch dramatischer Situation sich die hessischen Landkreise zwischenzeitlich befinden wird besonders dadurch deutlich, dass von den schon Ende 2012 von allen deutschen Landkreisen aufgenommenen Kassenkrediten allein ca. 42,31 Prozent auf sie entfielen.

Eine Verringerung ihrer Haushaltsdefizite und Kassenkredite sei nur möglich, wenn das Land Hessen den mit dem Finanz- ausgleichsänderungsgesetz 2011 beschlossenen dauerhaften jährlichen Mittelentzug von etwa 345 Millionen Euro sofort rückgängig mache. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte am 21.05.2013 festgestellt, dass dieser Mittelentzug rechtswidrig war. Angesichts der desolaten Finanzsituation der Landkreise appelliert der Präsident an das Land, aufgrund dieser Entscheidung wieder die Rechtslage vor dem Mittelentzug herzustellen und seiner Verpflichtung aus Artikel 137 Abs. 5 der Hessischen Verfassung gegenüber den hessischen Landkreisen nachzukommen, indem es diesen eine Aufgaben angemessene Finanzausstattung gewährt.

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