HLT-Präsident verärgert über Vorgehen des Hessischen Innenministers

Finanzen

 

„Mit seiner ersten größeren Amtshandlung hat Peter Beuth viel Porzellan zerschlagen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig zerstört“, findet HLT-Präsident Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis) deutliche Worte über die Vorgehensweise des neuen Innenministers Peter Beuth. „Die neue Landesregierung hat einen Leitlinienerlass herausgegeben, ohne dass auch nur ein kommunaler Spitzenverband jemals die vollständige, endgültige Fassung gesehen hat“, ärgert sich Pipa. Der Präsident ist  äußerst verwundert über die Äußerungen aus dem Innenministerium zum so genannten „Herbsterlass“ zum künftigen Umgang mit kommunalen Haushalten. „Von unserer Seite kann es angesichts der prekären Finanzsituation vieler Landkreise keine Zustimmung zu weiteren Verschärfungen geben“, macht er deutlich.

Im Rahmen eines „Spitzengespräches“ in Wiesbaden in der vergangen Woche sei diese kritische Position von ihm auch mit dem begründeten Nachdruck vorgetragen worden. Dabei sei die als Herbsterlass bezeichnete neue Leitlinie für die Genehmigungsbehörden jedoch nur in Auszügen behandelt worden. „Kein verantwortungsvoller Spitzenverband kann einem Papier zustimmen, dessen Inhalt nicht im Detail bekannt ist“, kritisiert der HLT-Präsident anschließende Interpretationen des Innenministers. Pipa verweist darauf, dass aus der Einladung des neuen Innenministers zu keiner Zeit ersichtlich gewesen sei, was der Themenschwerpunkt des vermeintlichen Spitzengespräches sein solle, „Der Innenminister hat in seiner Einladung formuliert, er wolle mit uns kommunalpolitische Themen aus der Koalitionsvereinbarung erörtern und die künftige Ausrichtung der kommunalen Finanzaufsicht besprechen. Der Einladung waren keinerlei Unterlagen angefügt“, ist Pipa über das Vorgehen des Innenministers mittlerweile äußerst verärgert. „Wie Peter Beuth das Gespräch anschließend verkauft hat, kann ich mir nur mit einer Wahrnehmungsstörung erklären“, unterstreicht der HLT-Präsident.

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Entwurf des Leitlinienerlasses den kommunalen Spitzenverbänden vorab zur Verfügung gestellt und noch einmal gemeinsam mit uns diskutiert wird“, macht Pipa deutlich. Dies sei nun anders gekommen, da das Innenministerium den Leitlinienerlass für heute angekündigt habe. „Eine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist damit zunächst einmal unmöglich geworden“, betont Pipa. Dieses Vertrauen könne Beuth nur dann zurückgewinnen, wenn er den Erlass zurückziehe und noch einmal im Detail mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiere.

Die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels könne er keinesfalls mittragen. Denn in den Parlamenten der Landkreise säßen verantwortungsvolle Kommunalpolitiker, die mit großer Sorgfalt ihre Haushaltspläne im Sinne der Bürgerinnen und Bürger aufstellten. „Es ist für uns nicht zu akzeptieren, dass in Wiesbaden ständig der Eindruck erweckt wird, die Landräte könnten nicht sparsam wirtschaften und müssten zur Konsolidierung  durch das Innenministerium angehalten werden“, kritisiert Pipa den Sprachgebrauch der Landesregierung.

Der Hessische Landkreistag hat mit Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach einen anderen Umgang gefordert. In seiner Antrittsrede im November hatte Pipa dem Ministerpräsidenten Volker Bouffier noch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe angeboten. Doch diese erneuten Übergriffe seitens der Landesregierung machen eine vertrauensvolle Kooperation nahezu unmöglich. „Es kann doch nicht die Lösung sein, dass wir künftig alle Fragen zur finanziellen Ausstattung der Kommunen von Gerichten beantworten lassen“, sagt der HLT-Präsident auch mit Blick auf die zunehmende Zahl der Verwaltungsklagen.

Darüber hinaus werden sowohl der wirtschaftliche Umgang mit den öffentlichen Geldern sowie die „auskömmliche Finanzausstattung“ in der Verfassung umfassend geregelt. Diesen Teil der Medaille blendet die Landesregierung nur zu gern aus, so dass wir immer wieder daran erinnern müssen“, sagt Pipa. So wurde auch in dem Spitzengespräch in der vergangenen Woche klargestellt, dass die Finanzmittel der Kommunen und insbesondere der Landkreise nicht ausreichen, um den durch Gesetze gestellten Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden. Ein Haushaltsausgleich werde daher nicht durch einen verschärften Herbsterlass erreicht, sondern nur vor allem durch eine Umsetzung des berechtigten Anspruchs auf einen neuen verfassungsmäßigen Kommunalen Finanzausgleich.

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