Landkreistag nimmt Stellung zu den geplanten Änderungen der „Kommunalverfassung“

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Anlässlich der Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages zur Änderung der hessischen Kommunalgesetze am Donnerstag (6.2.) hat der Hessische Landkreistag umfänglich schriftlich Stellung genommen. Im besonderen Fokus der Stellungnahme stehen dabei unter anderem die geplanten Neuregelungen hinsichtlich möglicher neuer kreisfreier Städte bzw. Sonderstatusstädte sowie die beabsichtigte engere Verzahnung der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise mit der überörtlichen Prüfung des Landes, welche mit einer Aufgabenausweitung und zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene einhergeht.

So begrüßt der Hessische Landkreistag das nunmehr im Gesetz vorgesehene geordnete Verfahren, sollten Städte die 100 Tsd.-Einwohner-Grenze überschreiten und anstreben, kreisfrei zu werden. Ein solches Verfahren gewährleistet eine angemessene Beteiligung der davon betroffenen Landkreise und der kommunalen Spitzenverbände und berücksichtigt dadurch die Interessen aller Beteiligten. Auf die ausdrückliche Zustimmung trifft zudem die mit der Neuregelung einhergehende Klarstellung, dass Städte mit weniger als 100 Tsd. Einwohnern nicht die Kreisfreiheit erlangen können, wodurch gut funktionierende kommunale Strukturen gestärkt werden. Der Hessische Landkreistag unterstützt ebenfalls die vorgesehene Änderung, dass Städte bei Überschreitung der 50 Tsd.-Einwohner-Grenze nicht mehr automatisch den sogenannten Sonderstatus erlangen, sondern vielmehr eine Einzelfallprüfung vorgeschaltet werden soll. Dies gewährleistet, dass nicht nur die Verwaltungskraft der betroffenen Stadt, sondern insbesondere auch die Frage geprüft wird, ob dem betroffenen Landkreis dadurch die zweckmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erschwert wird oder gar diese gefährdet werden. Hier fordert der Hessische Landkreistag über die Regelungen des Gesetzentwurfes hinaus die Verankerung einer Anhörungspflicht des Landes gegenüber dem jeweiligen betroffenen Landkreis, wie dies bei der potentiellen Kreisfreiheit bereits vorgesehen ist.

Nicht alleine wegen der zu erwartenden Mehrbelastungen erteilt der Hessische Landkreistag zudem der vom Gesetzgeber vorgesehenen „Verzahnung“ der überörtlichen Prüfung des Landes und der örtlichen Rechnungsprüfung bei den Landkreisen, welche künftig auch die sogenannte „Prüfungsnachschau“ für den Rechnungshof wahrnehmen soll, eine klare Absage. Die damit verbundenen Einfluss- und Zugriffsmöglichkeiten der Landesbehörden werden die durch § 130 HGO verbriefte Unabhängigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung und damit der Landkreise gefährden. Diese vorgesehene Änderung hätte darüber hinaus auch spürbare Nachteile, unter anderem durch zusätzliche Prüfungsgebühren, auf Seiten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Konsequenz und wird deshalb abgelehnt.

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