Hessischer Landkreistag trägt die im breiten Konsens vorgeschlagenen Verfassungsänderungen mit

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Zudem wird aber die Aufnahme neuer Konnexitätsregelungen und eine Zusage zur Übernahme von Mehrkosten durch die neuen Staatsziele gefordert!

Der Verband der 21 hessischen Landkreise wird im Rahmen der Landtagsanhörung am 7. März 2018 erklären, dass er die von den Landtagsfraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam eingebrachten 15 Verfassungsänderungen ausdrücklich unterstützt. „Neben der inhaltlichen Zustimmung zu den vorgesehenen Änderungen wie der Aufhebung der Todesstrafe, dem Bekenntnis zur europäischen Integration oder auch der Aufnahme weiterer Staatsziele erkennen die Landkreise den dahinter stehenden breiten politischen und damit auch gesellschaftlichen Konsens an. Wir empfehlen daher dem Landtag und sodann auch der Bevölkerung bei der Abstimmung am 28. Oktober 2018 im Zusammenhang mit der Landtagswahl die Zustimmung zu diesen Verfassungsänderungen“, so der Direktor des Hessischen Landkreistages, Prof. Dr. Jan Hilligardt.

Enttäuscht ist der Verband der Landkreise allerdings darüber, dass keine der gemeinsam von den drei kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Änderungswünsche zur Klarstellung und Ergänzung der Konnexitätsregelungen aufgegriffen worden ist: „Seit der Einführung des Konnexitätsprinzips in Hessen durch eine entsprechende Verfassungsänderung ist deutlich geworden, dass die beabsichtigte Finanzierung von zusätzlichen Aufgaben sowie der Ausweitung bestehender Bereiche auf kommunaler Seite durch Entscheidungen des Landes in der Praxis leider häufig ausbleibt“, stellt Prof. Dr. Jan Hilligardt fest. „Die bestehende Regelung ist zu eng und greift insbesondere bei Belastungen durch europa- und bundesrechtliche Vorschriften nicht. Außerdem legt das Land die bestehende Verfassungsregelung über Gebühr zu seinen Gunsten aus, so dass wir Klarstellungen für unabdingbar halten.“ Der Hessische Landkreistag fordert deshalb eine Ausweitung der Konnexitätsregelung in Artikel 137 Absatz 6 der Hessischen Verfassung auf die Entscheidungen aller staatlichen Ebenen, die Aufnahme eines Klagerechts im Falle der Ablehnung eines Konnexitätsfalles durch das Land sowie weitere Ergänzungen.

Der Hessische Landkreistag weist zudem bereits heute darauf hin, dass durch die Einführung weiterer Staatsziele in der Bevölkerung vermutlich Erwartungshaltungen entstehen werden, die zu Mehrkosten führen können. „Wir fordern daher das Land bereits heute zu einer Zusage auf, etwaige Mehrkosten durch die Verankerung zusätzlicher Staatsziele wie etwa im Bereich der Infrastruktur sowie der Kultur zu übernehmen. Wir erwarten deshalb hier die Bereitstellung entsprechender Mittel für die Landkreise, Städte und Gemeinden durch das Land“, so Direktor Prof. Dr. Hilligardt abschließend.

 

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