Landkreistag fordert 2,5%-Hürde für Kommunalwahlen

Landkreise

Verankerung in der Verfassung soll Sicherheit bringen und Zersplitterung vermeiden

 

Anlässlich der Aufbereitung der Kommunalwahl vom 6. März 2016 in den Verbandsgremien haben die Vertreter der 21 hessischen Landkreise sich klar für eine Prozentklausel für die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen in der Hessischen Verfassung ausgesprochen. Hintergrund ist das insbesondere bei der letzten Kommunalwahl festgestellte Auftreten kleiner und kleinster Gruppierungen bis hin zu „Einzelkämpfern“ in den Kreistagen, aber auch bei den Vertretungsorganen der Städte und Gemeinden. So sind in den Landkreisen bis zu neun Listen in die Kreistage eingezogen. Durch das vermehrte Auftreten derart kleiner Gruppierungen wird nicht nur allgemein die Arbeit in den kommunalen Gremien, sondern auch die für das demokratische Gemeinwesen erforderliche Mehrheitsfindung erschwert. So ist es in zahlreichen Gebietskörperschaften nach der Kommunalwahl nicht mehr zu einer Bildung stabiler Mehrheiten gekommen.

Präsident Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis) hierzu: „Die ersatzlose Streichung der 5%-Hürde bei Kommunalwahlen zur Wahl 2001 hat die politische Arbeit in den Kreistagen erschwert. Die Situation ist durch die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens verschärft worden, da davon das Auftreten von Einzelpersonen und Kleinstgruppierungen klar begünstigt wird.“ So weist Präsident Pipa darauf hin, dass mitunter ein Stimmanteil von etwa einem Prozent bereits reichen kann, um ein kommunales Mandat zu erhalten. „Wir halten diese Zersplitterung für wenig zielführend und fordern deshalb die Einführung einer 2,5%-Klausel in der Hessischen Verfassung, so wie dies in Nordrhein-Westfalen unlängst geschehen ist für angebracht. Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der gewählten Volksvertretungen in den Landkreisen, aber auch in den Städten und Gemeinden, ist ein rechtlich anzuerkennender Grund, um eine moderate Prozentklausel einzuführen. Wir wissen in dieser Forderung auch die kommunalen Spitzenverbände der Städte und Gemeinden in Hessen hinter uns. Sie wurde bereits dem Verfassungskonvent des Landtages vorgelegt und wir werden uns dort für eine Mehrheit dieser Position einsetzen“, so Präsident Pipa abschließend.

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