Hessischer Landkreistag (HLT) unzufrieden mit neuem kommunalen Finanzausgleich

Finanzen

HLT-Präsident Pipa kritisiert sowohl Systematik als auch Ergebnis als erklärungsbedürftig

 

Enttäuscht zeigt sich der Hessische Landkreistag von den heute vom hessischen Finanzminister vorgelegten Ergebnissen der Modellberechnung zum Modell des neuen kommunalen Finanzausgleich (KFA). „Auch mit dem neuen Modell für den KFA erhalten die Landkreise nicht die dringend erforderliche finanzielle Ausstattung, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben benötigen. Die Landkreise müssen beständig neue Schulden in Kauf nehmen, um ihre Aufgaben, wie die Jugend- und Sozialhilfe, die Sicherstellung des Rettungsdienstes oder die Schulträgerschaft wahrnehmen zu können. Es ist zu befürchten, dass dies auch mit dem neuen KFA so bleiben wird“, zeigt sich der Präsident des HLT, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis) ernüchtert von dem durch das Land ausgearbeiteten Modell.

Es verfälsche das Bild, wenn das Land behauptet, dass die Gesamthöhe der den Kommunen zustehenden Mittel im Jahr 2016, in dem der KFA erstmals nach dem neuen Modell berechnet wird, auf Rekordniveau sein wird. Dies sei nur auf die erwarteten hohen Steuereinnahmen zurückzuführen. Man dürfe auch nicht vergessen: Hätte das Land nicht im Jahr 2011 mit einem rechtswidrigen Gesetz in den Finanzausgleich eingegriffen, hätten die Kommunen seitdem vermutlich mehr als 1,6 Mrd. € mehr an Finanzausgleich bekommen. Dieses Geld fehle jetzt:  „Fakt ist aber, dass die Belastungen der Landkreise beständig weiter ansteigen und in dem neuen kommunalen Finanzausgleich keine ausreichenden Mittel dotiert wurden, um diese Belastungen verlässlich auszugleichen“, stellt Präsident Pipa fest.

Auch wenn ein Teil der Landkreise durch den neuen KFA insgesamt finanziell besser ausgestattet wird als in den Vorjahren, müsse der HLT insgesamt starke Kritik an dem System üben. „Seit Jahren tragen wir gegenüber dem Land vor, dass die Landkreise strukturell unterfinanziert sind und jährlich weitere Schulden aufnehmen müssen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Wenn nun das Land zu dem Ergebnis kommt, dass einige Landkreise künftig noch weniger Geld für ihre Aufgabenwahrnehmung benötigen, dann müssen wir zu Recht fragen dürfen, mit welchen Berechnungsgrundlagen eine solche Annahme gerechtfertigt sein soll.“

Der Hessische Landkreistag kritisiert nicht nur das Ergebnis der heute vorgelegten Modellberechnung, sondern bemängelt vor allem auch die Systematik der Modellberechnung. Mit dem neuen KFA muss das Land den Kommunen eine ihrem Bedarf angemessene Finanzausstattung zukommen lassen. Das Land hat deshalb den Finanzbedarf für die Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgaben ermittelt. Dabei habe es bei den Landkreisen einen entscheidenden Fehler gemacht, wie der HLT beanstandet.

„Das Land muss im neuen KFA die Ausgaben, die bei einer wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung anfallen, erstatten. Das vom Land gewählte System kommt jedoch zu dem merkwürdigen Ergebnis, dass freiwillige Leistungen z.B. in der Kulturförderung zu 100 % berücksichtigt werden, pflichtige Aufgaben der Landkreise wie z.B. die Kinder- und Jugendhilfe – dies sind beispielsweise Unterstützung von Familien bei der Erziehung der Kinder – nur zu 85,5 %. Dieses Ergebnis ist nicht plausibel. Leider konnten wir dies noch nicht überprüfen, da das Land erst heute die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat“, erklärt Präsident Pipa.

Mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Diskussionsprozess und den zum Jahresende angekündigten Gesetzentwurf appelliert der HLT deshalb nochmals an den hessischen Finanzminister:

„Mit der Neuordnung des KFA besteht für das Land die Chance, alte Fehler auszugleichen und den Landkreisen endlich eine angemessene Finanzausstattung zu gewähren. Dies ist nicht nur angesichts der beständig steigenden Verschuldung der Landkreise zwingend notwendig, sondern vor allem auch ein gesellschaftliche Aufgabe. Nur finanziell ausreichend ausgestattete Landkreise können ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und beispielsweise Schulgebäude bauen, Kreisstraßen unterhalten, Infrastrukturen für Vereine bereitstellen, Rettungswagen vorhalten oder Jugendliche sozialpädagogisch betreuen. Wenn das Land tatsächlich den Landkreisen ihre geringen finanziellen Mittel noch weiter zusammenstreicht, weist es damit jegliche Verantwortung für das Wohlergehen der Bürger von sich. Wir fordern deshalb nochmals eindringlich eine Überprüfung der Systematik des neuen KFA-Modells.“

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