Landkreistag begrüßt geplante Pauschalierung in der Krankenhausförderung ab 2016 und macht auf Handlungsbedarf aufmerksam

Gesundheit

Zum dem von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Krankenhausförderung ab 2016 haben sich aktuell der Gesundheitsausschuss und das Präsidium des Hessischen Landkreistages beraten. "Die hessischen Landkreise begrüßen die geplante Umstellung der Investitionsförderung für die Krankenhäuser auf eine Pauschalförderung ab dem Jahr 2016. Dieses Vorhaben wurde bereits im Vorfeld der Gesetzesinitiative von der letzten Landesregierung intensiv mit dem Landkreistag erörtert. Vor allem das begleitende Sonderprogramm in Höhe von 120 Mio. Euro für die Übergangsphase geht mit auf Forderungen der Landkreise zurück. Daher hat bereits der in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP eingebrachte Gesetzentwurf unsere grundsätzliche Unterstützung erfahren; der inhaltsgleiche Entwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damit ebenso. Denn die Umstellung von Einzel- auf Pauschalförderung erhöht und beschleunigt die Möglichkeiten unternehmerischer Entscheidungen, trägt zum Bürokratieabbau bei und beendet die bisherigen langwierigen Antrags- und Genehmigungsverfahren im Krankenhauswesen", fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), die Beratungen zusammen.

Allerdings weist Pipa auch darauf hin, dass die Änderung der Fördersystematik nicht dazu beiträgt, der chronischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu begegnen. "Die hessischen Landkreise haben nach dem Krankenhausgesetz den Sicherstellungsauftrag für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser übertragen bekommen. Über die Krankenhausumlage und die Zuführung aus dem kommunalen Finanzausgleich werden die Investitionen aber fast ausschließlich durch die Kommunen finanziert. Zur Überwindung des Investitionsstaus an öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern fordert der Hessische Landkreistag erneut den Landesgesetzgeber auf, ab sofort im notwendigen Maße auch originäre Landesmittel in den Landeshaushalt einzustellen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf", so Präsident Pipa abschließend.

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