Landkreise unterstützen Haltung der Landesregierung bei der Schaffung von sozialem Wohnraum

Aus dem HLT

 

Im Rahmen der heutigen Landtagsanhörung zu Gesetzentwürfen der Landesregierung sowie der Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN zur Förderung sozialen Wohnraums in Hessen lobte der Hessische Landkreistag die Vorschläge der Landesregierung. Insbesondere die Fortführung der Eigenheimförderung, die künftig auch eine Modernisierung von Bestandsbauten und eine Anpassung der Fördermöglichkeiten an die Anforderungen des demografischen Wandels berücksichtigt, ist hervorzuheben.

 

„Durch diese Erweiterung des Förderumfangs wird insbesondere die Wohnraumversorgung von Familien verbessert“, sagte der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf). „Die Vorschläge sind damit im Gegensatz zu der Haltung von Bündnis90/DIE GRÜNEN sozial ausgewogen, denn Bündnis90/DIE GRÜNEN wollen künftig auf diese Schwerpunkte verzichten“.

 

Im ländlichen Raum leben auch förderbedürftige Familien oft in selbstgenutztem Eigentum, gerade diesen würde die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum erschwert. Insbesondere in ländlichen Gegenden würde durch eine Konzentration der Wohnungsbauförderung auf die Förderung von Mietwohnraum weder der zunehmenden Leerstandsproblematik, noch den Auswirkungen des demografischen Wandels entgegengewirkt.

 

Um ein weiteres Abwandern der Bevölkerung aus den ländlichen Regionen zu verhindern, sei es sinnvoll, gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung weiterhin Förderungsmöglichkeiten für Flächenkreise oder ländliche Gebiete zur Verfügung zu stellen. Eine weitgehende Konzentration der Förderung auf die städtischen Ballungsräume, wie im Konzept von Bündnis90/DIE GRÜNEN vorgesehen, wäre kontraproduktiv – sie würde zu einer weiteren Entvölkerung der Fläche Vorschub leisten und insbesondere auch die Vorteile des ländlichen Raums einschließlich seiner großen Integrationskraft ignorieren.

 

Die Landkreise fordern darüber hinaus die Erhaltung des Aufgabenspektrums der Wohnungsbauförderstellen der Landkreise (Kontingentträger) und eine auskömmliche, dem Aufwand entsprechende Beteiligung an den Bearbeitungsentgelten. Nur durch die verantwortliche Einbindung kommunalen Fachwissens können die Förderleistungen vor Ort zielgerichtet und den Anforderungen entsprechend sinnvoll gesteuert werden, erklärte Präsident Fischbach abschließend.

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