Krankenhausreform

Im Krankenhauswesen ist aufgrund der Personal- und Kostenentwicklungen eine Reform erforderlich. So weit sind sich alle Beteiligten einig. Fraglich ist das Wie. Die Diskussion um die Umsetzung der 2022 vorgestellten Pläne zur Krankenhausreform geht nun in die nächste Runde: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen, welches zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll. Der Bundesrat muss am 22.11.2024 noch zustimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenhäuser nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Versorgungsstufen, Leistungsgruppen und Vorhalteleistungen. Eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung soll u.a. durch „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen“ sichergestellt werden. Für den Transformationsprozess in den Jahren 2026 bis 2035 möchte der Bund 25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, weitere 25 Milliarden sollen von den Ländern kommen. DLT und HLT lehnen die Reformpläne auf Grundlage des aktuellen Gesetzesentwurfs ab, weil hierdurch gerade der ländliche Raum vernachlässigt würde. So würde es z.B. als Folge der Regelungen („Leistungsgruppen“ vs. „Facharztquote“) erschwert, bestimmte Leistungen im ländlichen Raum weiter anbieten zu können.

Zudem haben die Landkreise den Sicherstellungsauftrag für das Rettungsdienstwesen, das aber bei der Reformplanung bislang nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Besondere Sorge bereitet aktuell der Umstand, dass der für die Reform angedachte Transformationsfonds erst ab 2026 in Anspruch genommen werden darf. Insbesondere im Hinblick auf die mangelhafte Finanzierung der Krankenhäuser seit 2022 müssen Bundesrat und Bund in einem Vermittlungsverfahren zum KHVVG eine Einigung erzielen. Zudem ist es dringend erforderlich, dass die Landesmittel für die vergangenen Jahre, sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionskostenzuschüsse von jährlich 550 Mio. Euro zeitnah ausbezahlt werden.

 

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