Ministerin Stolz im Präsidium
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz die vorgesehene Vergütungssystematik sowie die Fristen kritisiert und eine rasche Weiterentwicklung der Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen angemahnt. Auch vor diesem Hintergrund fand Mitte September im HLT-Präsidium ein Gespräch mit der Hessischen Gesundheitsministerin Diana Stolz statt. Dabei wurde nochmals deutlich, dass das Reformvorhaben auch aus Ländersicht an wichtigen Stellen korrigiert werden muss. Hessen setze sich insbesondere auch mit Blick auf den ländlichen Raum für eine Änderung der aktuell geplanten Leistungsgruppen und die Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Rettungsdienst ein. Auch sollen alle hessischen Förderprogramme im Kontext Gesundheit auf die neue Struktur ausgerichtet werden. Eine finale Entscheidung hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionsmittel in Höhe von 550 Mio. Euro sei noch offen. Das Angebot der Liquiditätsdarlehen für in Zahlungsnot geratene Krankenhäuser stehe allerdings weiterhin. Frau Stolz betonte, dass die Reform nur gemeinsam umgesetzt werden könne und sie auf der Seite der Landkreise stehe. HLT-Präsident Schuster sieht beim Thema Krankenhäuser die Führung beim Land und die Ausführung auf Seiten der Landkreise.
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